Corona: Informationen zu Tests


Keine kostenlosen Selbsttests

Seit 1. März 2023 bestehen nach der Coronavirus-Testverordnung (TestV) des Bundes keine Ansprüche mehr auf kostenlose Corona-Tests. Bundesweit endeten alle Testnachweispflichten zum 28. Februar 2023. Wer medizinische oder pflegerische Einrichtungen besucht, benötigt keinen Test mehr.


Testanbieter

Die bundesweiten Corona-Schutzvorgaben fallen nach Plänen von Bund und den Ländern zum 1. März 2023 weg. In dem Zuge werden auch sämtliche Teststellen geschlossen. Das kostenlose Testangebot entfällt ersatzlos. Apotheken, Drogerien und Supermärkte bieten weiterhin kostenpflichtige Selbsttests an. PCR-Tests werden künftig nur noch bei den Hausärzten im Rahmen der Behandlung und Diagnose vorgenommen.


Städtisches Corona-Testzentrum geschlossen

Das städtische Corona-Testzentrum am Flughafen stellte zum 1. März 2023 den Testbetrieb ein. Zum Ende dieses Monats endete die Testverordnung.


PCR-Tests

PCR-Tests sind grundsätzlich kostenpflichtig. Ist im Rahmen der Krankenbehandlung bei gesetzlich Versicherten ein entsprechender Test zur Diagnose erforderlich, übernehmen die gesetzlichen Krankenversicherungen die Kosten.

Falls Sie einen PCR-Test durchführen lassen wollen, empfehlen wir Ihnen, sich an private Anbieter zu wenden.



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Aktualisiert am 31.01.2024, 13:57 Uhr

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