Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 1096 / 22.10.2021

Bauvorhaben Opernhaus

Das Staatstheater Nürnberg ist eines der größten Mehrspartenhäuser in Deutschland.

Die Stiftung Staatstheater Nürnberg ist eine paritätisch von Stadt und Freistaat Bayern getragene Einrichtung. Sie ist Arbeitgeberin von 650 teils hochspezialisierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. In einer Spielzeit werden zusammen mit Externen insgesamt bis zu 1 000 Personen tätig. In der Region hat das Staatstheater mit seinen Werkstätten und Beschaffungen die Bedeutung eines „mittelständischen Unternehmens“. In rund 700 Veranstaltungen pro Spielzeit erreicht das Theater fast 300 000 Zuschauerinnen und Zuschauer. 

Das Opernhaus am Richard-Wagner-Platz ist im Eigentum der Stadt Nürnberg und wird der Stiftung unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Die Zuständigkeit für Maßnahmen mit einem Volumen über 1 Millionen Euro liegt bei der Stadt.

Das Opernhaus mit dem großen Saal für über 1 000 Besucherinnen und Besucher und dem Gluck-Saal wurde in den Jahren 1903 bis 1905 erbaut. Es ist Ausdruck eines bürgerschaftlichen Engagements. Zusammen mit dem Schauspielhaus, den Kammerspielen und der „3. Etage“ bildet es eine kulturelle und stadträumliche Landmarke mit Strahlkraft weit über Nürnberg hinaus. Das Bauvorhaben Opernhaus soll einen zukunftsfähigen Theaterbetrieb für alle Sparten sicherstellen. Dabei richtet sich das Angebot an die gesamte diverse Stadtgesellschaft.  

Auf städtebaulicher Ebene verfolgt das Bauvorhaben die Aufwertung und Neufassung des städtischen Raumes als wichtigem Bindeglied zwischen Alt- und Südstadt.  

Nutzung des Opernhauses nur noch bis 2025 möglich
Hauptsächlich aus Gründen des Brandschutzes, der Arbeitssicherheit und der Betriebssicherheit der technischen Anlagen, aber auch wegen erheblicher Mängel an der Bausubstanz muss die Nutzung des Opernhauses spätestens 2025 eingestellt werden. Weitere Mängel bestehen hinsichtlich der Barrierefreiheit, bezüglich der Sichtlinien in Saal, hinsichtlich der Akustik und in der Anordnung und Größe der Bühnenflächen, die keinen wirtschaftlichen Betrieb erlauben. 

Unter Mitwirkung eines externen Projektentwicklers wurde zusammen mit Fachberatern ein Nutzerbedarfsprogramm für das Staatstheater erarbeitet. Dieses umfasst eine Betriebsbeschreibung, das Raumprogramm, ein Funktionsschema sowie Ziele und Anforderungen für die akustische Planung. Es beschreibt für fünf Funktionsgruppen einen Nutzungsflächenbedarf von rund 28 000 Quadratmetern. Diese können teilweise im gegenüberliegenden Sigmund-Schuckert-Haus verortet werden.

Das Nutzerbedarfsprogramm ist Grundlage für die weitere Bearbeitung. In einer Vertiefungsphase wird es evaluiert und zum Bedarfsplan fortgeschrieben. Dabei gehen im Besonderen die Belange der Opernhaus-Kommission und des Stiftungsrates ein.

Ausweichspielstätte gesucht
Zum Erhalt der Arbeitsplätze in der Region sowie des Publikums ist eine Ausweichspielstätte für die Sparten Musiktheater (Oper), Tanztheater (Ballett) und für die Staatsphilharmonie sowie ein Interim für weitere von den Baumaßnahmen betroffenen Funktionen erforderlich.

Neben einer Nutzung der NürnbergMesse kommen für eine Ausweichspielstätte eine Mietlösung im Rahmen eines Investorenmodells oder die Nutzung der stadteigenen Immobilie in Betracht.

Der Markt für eine Umsetzung im Investorenmodell ist stark begrenzt und spitzt sich als Ergebnis eines Interessenbekundungsverfahrens auf eine geeignete Immobilie zu. Die Spezialnutzung „Theater“ in einer für diesen Zweck nicht gebauten Gewerbe- oder Industrie-Bestandsimmobilie erfordert voraussichtlich erhebliche Umbauaufwendungen, die nach Wegfall des Interims nicht mehr benötigt und rückgebaut werden müssen und damit verloren sind. 

Dem gegenüber bietet die Nutzung einer stadteigenen Immobilie umfassende Flexibilität um auf dynamische Prozesse des Bauvorhabens Opernhaus reagieren zu können und kann in vielerlei Hinsicht Nutzen stiften. Dieser immobilienwirtschaftliche Glücksfall vermeidet einen Einstieg in den überhitzten Markt und sichert der Stadt einen Handlungsspielraum.

Für eine Ausweichspielstätte liegt eine allgemeine und für jeden Standort gültige Betriebsbeschreibung (Stand 5.10.2020) vor, die einen Nutzungsflächenbedarf von 17 328 Quadratmetern ausweist. Gegenüber dem aktuellen Betrieb soll die Spielfrequenz auf 75 Prozent reduziert werden.

Aufgrund der hohen Individualität bestehender Gewerbe- und Industriegebäude einerseits und den spezifischen Anforderungen von Theaterräumen (Raumhöhen und -größen, Stützenfreiheit, Lage der Räume zueinander etc.) andererseits muss dieser Nutzerbedarf immer auf die jeweilige Immobilie bezogen betrachtet und fortgeschrieben werden.

Ausweichspielstätte Kongresshalle
Für die Kongresshalle wurde unter Beteiligung von Fachberatern eine Machbarkeitsstudie erstellt. Diese ist Diskussionsgrundlage und Voraussetzung für die Erteilung eines Planungsauftrags. Sie weist für die Kongresshalle nach, dass es (bau-)technisch möglich ist, die in der Betriebsbeschreibung formulierten Bedarfe dort umzusetzen. Dabei lassen sich durch effiziente Beplanung der im Rundbau der Kongresshalle vorhandenen Räume, mit ihren gigantischen Ausmaßen, die grundsätzlich erforderlichen Flächenbedarfe des Theaters auf 14 603 Quadratmeter reduzieren. Davon können etwa 80 Prozent im baulichen Bestand in sechs der 16 Sektoren untergebracht werden.

Ein temporärer Ergänzungsbau muss insbesondere für Zuschauerraum, Hauptbühne, Seitenbühne(n), Magazine, Orchesterprobensaal und zwingend bühnennahe Funktionen (circa 20 Prozent der Gesamtfläche) gebaut werden, da diese im Bestand nicht untergebracht werden können. Dieser Ergänzungsbau kann modular im „Innenhof“ (dem ungebauten Innenraum der Kongresshalle) oder außen vor dem Gebäude errichtet werden. Eine Errichtung im „Innenhof“ ermöglicht für einen wirtschaftlichen Betrieb erforderliche kurze Wege von zwingend bühnennahen Funktionen und der Bühne und trägt dazu bei, das Volumen des Ergänzungsbaus möglichst klein zu halten.

Der aus Gründen der Wirtschaftlichkeit erdgeschossige Ergänzungsbau belegt etwa 1/7 bis 1/6 der „Innenhof“-Fläche und wird reversibel an den Bestand angeschlossen. Er steht bewusst nicht auf der Achse des „Domenig-Pfahls“ (Dokumentationszentrum). Es werden nur an baulich bereits vorgesehenen Wandöffnungen Fenster und Türen eingesetzt und Übergänge geschaffen. Die Höhe des Ergänzungsbaus überschreitet nicht die Höhe des unteren Bestandsdaches des Rundbaus (ungebaute Kolonnade).

Der Ergänzungsbau ist nachhaltig, weil er nach Ende des Interims verkauft und an einem anderen Standort wiederaufgebaut werden kann (vgl. Opéra des Nations in Genf als Interim für das dortige Grand Théâtre, die zuvor als Interim für die Comédie-Française in Paris genutzt wurde). 

Der Torso des Kongresshallenrundbaus ist ein Denkmal, das nicht allein für die Erinnerungskultur von höchster Bedeutung ist und zu dessen Erhalt die Stadt Nürnberg als Eigentümerin verpflichtet ist. Baurechtlich handelt es sich um ein atypisches Hochhaus. Bei einer Nutzung des Kongresshallen-Bestands liegt das Ziel darin, mit einfachsten Ausbauten einen „erschlossenen Rohbau“ zu erzeugen. Erforderliche Installationen werden sichtbar verlegt; auf ein Verputzen und Anstreichen der Wände wird bewusst verzichtet. 

Die Nachhaltigkeit der Ertüchtigung des baulichen Bestandes besteht hauptsächlich darin, dass die Obergeschosse der Kongresshalle durch die Umsetzung von Maßnahmen zur Sicherung des Gebäudebestands (Ersatz des undichten und bauordnungsrechtlich unzulässigen Holzdachstuhls, Risssanierung, Austausch von Fenstern und Türen etc.), Brandschutzmaßnahmen und die Erneuerung bzw. den Einbau haustechnischer Anlagen (Elektroversorgung, Toiletten, Feuerwehraufzüge etc.) sowie den Einbau eines ebenen Fußbodens überhaupt erst rechtskonform nutzbar gemacht werden können. Diese Maßnahmen kommen jedweder nachträglichen Verwendung zugute.

Der Charakter der Kongresshalle bleibt sowohl im „Innenhof“ wie auch im Innern erhalten. Gerade ihre unmenschlichen Dimensionen werden durch eine Begehbarkeit ebenso wie das im Unfertigen manifestierte Scheitern des Nazi-Regimes eindrücklich erfahrbar. Die künftige Betretbarkeit des Inneren des gigantomanischen Rundbaus wirkt einer Mystifizierung entgegen.

Ein Fertigbauen der Kongresshalle ist abwegig. Dies würde unter anderem eine Aufstockung um weitere rund 30 Meter, den Bau einer 25 000 Quadratmeter großen Dachkonstruktion und eines ebenso großen Untergeschosses sowie von Tribünen für 50 000 Personen bedeuten.
 

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