So erhalten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit

Sie leben schon lange in Deutschland und möchten Bürger dieses Landes werden.
Dann können Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.
Diesen Vorgang nennt man "Einbürgerung".

Aktueller Hinweis zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes

Die vom Bundestag beschlossene Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes tritt erst am 26. Juni 2024 in Kraft!
Die Einbürgerungsverfahren werden bis dahin noch nach dem aktuell gültigem Recht durchgeführt.
Bitte sehen Sie daher von Rückfragen oder vorzeitiger Antragstellung ab.

Gute Gründe für eine deutsche Staatsangehörigkeit

Mehr Mitspracherecht

Sie können nicht nur in Nürnberg, sondern auch in Bayern, auf Bundesebene und auf europäischer Ebene an Wahlen teilnehmen. Außerdem können Sie selbst kandidieren und Ihre Interessen aktiv politisch vertreten.

Freier Zugang zu allen Berufen

Sie können in Deutschland Ihren Beruf frei wählen. So können Sie zum Beispiel auch als Beamtin oder Beamter im öffentlichen Dienst arbeiten.

Reisen leicht gemacht

Sie genießen Reise- und Visaerleichterungen in vielen Ländern außerhalb Europas.

Weniger Bürokratie

Sie benötigen keinen Aufenthaltstitel mehr und müssen nicht mehr zur Ausländerbehörde.

Die Europäische Union steht Ihnen offen

Mit dem deutschen Pass genießen Sie volle Freizügigkeit innerhalb Europas. Nicht nur in der EU, sondern auch in den EWR-Staaten sowie in der Schweiz können Sie uneingeschränkt studieren, arbeiten und leben.


Zwei Möglichkeiten der Einbürgerung

Es gibt zwei Möglichkeiten eingebürgert zu werden: die Anspruchseinbürgerung und die Ermessenseinbürgerung.

  • Sie haben einen Anspruch auf Einbürgerung (Anspruchseinbürgerung). Zuständig ist die Stadt Nürnberg.
  • Es wird nach Ermessen, ohne Rechtsanspruch, über Ihre Einbürgerung entschieden (Ermessenseinbürgerung). Zuständig ist die Regierung von Mittelfranken.

Voraussetzungen, die für eine Anspruchseinbürgerung erfüllt sein müssen:

Aufenthalt im Bundesgebiet und Aufenthaltsrecht

Sie leben seit mindestens acht Jahre rechtmäßig und gewöhnlich im Bundesgebiet und haben ein Aufenthaltsrecht.

Eine Verkürzung dieser Frist ist bei folgenden Voraussetzungen möglich:
• Auf sieben Jahre: Erfolgreicher Integrationskurs
• Auf höchstens sechs Jahre: Besondere Integrationsleistungen z.B. Sprachzertifikat ab Niveau B 2

Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse

Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland können Sie durch folgende Unterlagen nachweisen:

• deutschen Schulabschluss oder
• abgeschlossene deutsche Ausbildung von mindestens zwei Jahren oder
• abgeschlossenes deutschsprachiges Studium mit entsprechenden Lerninhalten (z.B. Politikwissenschaften) oder
• Mindestens 17 richtig beantwortete Fragen im Test „Leben in Deutschland“ oder
• Einbürgerungstest

Die Anmeldung für den Test „Leben in Deutschland“ bzw. "Einbürgerungstest" ist beim Bildungszentrum der Stadt Nürnberg möglich.

Ausreichende Deutschkenntnisse

Ihre Deutschkenntnisse müssen ausreichend sein.

Ausreichende Deutschkenntnisse können Sie durch folgende Unterlagen nachweisen:

• allgemeinbildenden deutschen Schulabschluss oder
• abgeschlossene deutsche Ausbildung von mindestens zwei Jahren oder
• abgeschlossenes deutschsprachiges Studium oder
• abgeschlossene deutsche Umschulung von mindestens zwei Jahren oder
• vier Jahreszeugnisse einer deutschen Schule mit Versetzung oder
• Sprachzertifikat mit mindestens dem Niveau B 1

Anmeldung für das Sprachzertifikat auf dem Niveau B 1 ist beim Bildungszentrum der Stadt Nürnberg möglich.

Der Lebensunterhalt ist gesichert

Sie können Ihren Lebensunterhalt und den Lebensunterhalt Ihrer unterhaltsberechtigten Familienangehörigen (Ehegatte und minderjährige Kinder) nachhaltig aus eigenen Mitteln bestreiten.

Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) oder nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) sind in der Regel nicht ausreichend.

Keine Verurteilung aufgrund einer Straftat

Sie sind nicht wegen einer Straftat verurteilt worden.

Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung

Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung.

Aufgabe der bisherigen Staatangehörigkeit

Sie sind bereit Ihre bisherige Staatsangehörigkeit nach Erhalt der sogenannten "Einbürgerungszusicherung" aufzugeben.


Kosten der Einbürgerung

Bei einem Antrag auf Einbürgerung müssen Sie folgende Kosten bereits bei der Antragsstellung bezahlen:

  • 255 Euro pro Person
  • 51 Euro für minderjährige Kinder, die mit Ihrem Elternteil eingebürgert werden

    Ist das Kind bereits 18 Jahre alt? Dann muss für dieses Kind auch eine Gebühr in Höhe von 255 Euro bezahlt werden.


Mit dem Quick-Check die Voraussetzungen für eine Einbürgerung prüfen

  1. Mit dem Quick-Check prüfen Sie unverbindlich die Voraussetzungen für eine Einbürgerung. Das Einbürgerungsverfahren wird erst eingeleitet, wenn Sie den Antrag einreichen und die erforderlichen Unterlagen vorlegen. Das können Sie auch online tun.
  2. Zeigt Ihr Quick-Check ein positives Ergebnis? Dann können Sie nun online einen Antrag auf Einbürgerung stellen.
    (Bitte beachten Sie die Hinweise zum Online-Antrag)

Hinweise zum Online-Antrag auf "Einbürgerung"

Ein eigener Online Antrag auf "Einbürgerung" muss gestellt werden

• für jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat.
(jeder einzubürgernde Ehegatte oder jedes Kind ab dem 18. Lebensjahr)

• für jedes minderjährige Kind, das ohne einen Elternteil eingebürgert werden soll.
Zusammen mit einem Elternteil kann auch ein minderjähriges Kind eingebürgert werden. Diese sogenannte "Miteinbürgerung" kann im online Antrag des Elternteils mit angegeben werden. Ein eigener online Antrag für das Kind ist nicht notwendig.



Staatsangehörigkeitsausweis

Üblicherweise ist zum Nachweis Ihrer Staatsangehörigkeit Ihr Personalausweis oder der Pass ausreichend.
Gegenüber Gerichten und sonstigen Dritten benötigen Sie in bestimmten Fällen einen urkundlichen Beweis Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit. Das kann zum Beispiel bei Adoptionen der Fall sein.
Dann wird die deutsche Staatsangehörigkeit überprüft. Ist diese Überprüfung erfolgreich wird Ihnen ein Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt.

Kosten des Staatsangehörigkeitsausweises

Gebühr für einen Staatsangehörigkeitsausweis: 51 Euro.


Sie haben noch Fragen?

Bitte senden Sie uns eine Nachricht mit Vor- und Nachnamen, Geburtsdatum, Anschrift und einer Telefonnummer.

Wir bitten Sie keine Anfragen zum Bearbeitungsstand und zur Bearbeitungsdauer zu stellen. Dies verlängert die Bearbeitung der Anträge.

Amt für Migration und Integration

Staatsangehörigkeitsrecht, Einbürgerung, Namensrecht

Äußere Laufer Gasse 25

90403 Nürnberg

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