Corona: Informationen zur Impfung


Impfstellen in Nürnberg

Impfzentrum und Impfstellen geschlossen

Die städtischen Impfstellen haben am 31. Dezember 2022 den Betrieb eingestellt. Corona-Impfungen erhalten Sie bei den niedergelassenen Ärzten. Auch einige Apotheken bieten weiter Covid-19-Impfungen an.


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Impfen in Apotheken ()


Auffrischungsimpfung für bestimmte Gruppen empfohlen

Am 11. Januar 2024 hat die Ständige Impfkommission (STIKO) ihre Empfehlung zur COVID-19-Impfung aktualisiert: Personen mit erhöhtem Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf oder erhöhtem Infektionsrisiko und Personen ab 60 Jahren sollen auch künftig eine Auffrischimpfung erhalten und zwar jährlich im Herbst.

Das Robert-Koch-Institut (RKI) empfiehlt folgenden Personengruppen zusätzlich zur Basisimmunität jährlich im Herbst eine Impfung mit einem mRNA- oder proteinbasierten Impfstoff:

Personen ab 60 Jahren, Bewohnende in Einrichtungen der Pflege, Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe, Personen ab 6 Monaten mit einer Grundkrankheit, die verbunden ist mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Verlauf, Personen mit einem erhöhten Infektionsrisiko in der medizinischen Versorgung und Pflege mit direktem Kontakt zu Patienten und Familienangehörige und enge Kontaktpersonen ab 6 Monaten von Personen, bei denen nach einer Covid-19-Impfung keine schützende Immunantwort zu erwarten ist.

Basisimmunität schützt gesunde Personen unter 60 Jahren

Viele Menschen in Deutschland wurden bereits mehrfach gegen Covid-19 geimpft und haben eine oder mehrere Corona-Infektionen durchgemacht. Die erworbene Immunität bietet im Allgemeinen einen guten Schutz vor schweren Verläufen. Bei gesunden Personen verlaufen die Infektionen daher überwiegend mild. Gesunden Erwachsenen unter 60 Jahren sowie gesunden Schwangeren werden, soweit eine Basisimmunität besteht, keine jährlichen Auffrischungsimpfungen empfohlen.

Eine Basisimmunität wird durch mindestens drei SARS-CoV2-2-Antigenkontakte, also Impfungen und Infektionen, erreicht. Alle Personen über 18 Jahre, Bewohner von Pflegeeinrichtungen, Kinder und Jugendliche im Alter von 6 Monaten bis 17 Jahren mit einer Grundkrankheit und einem erhöhten Risiko für einen schweren Verlauf, Personen mit einem erhöhten Infektionsrisiko in der medizinischen Versorgung und Pflege mit direktem Kontakt zu Patienten und Frauen im gebärfähigen Alter und Schwangere sollten über die Basisimmunität verfügen.


Ablauf der Impfungen

Wann gilt man als vollständig geimpft?

Seit 1. Oktober 2022 sind für einen vollständigen Impfschutz drei anstatt wie bisher zwei Impfungen erforderlich (Grundimmunisierung mit zwei Impfungen plus eine Auffrischungsimpfung). Zwei Impfungen sind nur dann ausreichend, wenn Sie zusätzlich – unabhängig von der Reihenfolge der Ereignisse – eine Infektion nachweisen können. Bei einer Infektion vor der ersten Impfung ist als Nachweis ein positiver Antikörpertest nötig, bei einer Infektion vor der zweiten Impfung ein PCR-Test. Eine Infektion nach der zweiten Impfung muss ebenfalls mit einem PCR-Test nachgewiesen werden, der mindestens 28 Tage zurückliegt.

Wo erhalte ich eine Impfung?

Für eine Impfung wenden Sie sich an Ihren Hausarzt oder andere niedergelassene Fachärzte. Die Arztpraxen organisieren und dokumentieren die Impfungen in ihren Praxen in Eigenregie. Auch einige Apotheken führen Impfungen durch.

Welcher Impfstoff wird verwendet?

Das hängt von Ihren individuellen Voraussetzungen ab. Sie haben die freie Wahl der Impfstoffe, sofern verfügbar. Eine Beratung erhalten Sie bei den niedergelassenen Ärzten.

Wo erhalte ich den an die Varianten BA.4 und BA.5 angepassten Impfstoff?

Impfungen erhalten Sie ab 1. Januar 2023 bei den niedergelassenen Ärzten und einigen Apotheken. Informieren Sie sich bitte vorab, welche Impfstoffe der jeweilige Arzt verimpft.

Der an die Omikron-Varianten BA.4 und BA.5 angepasste Impfstoff von BioNTech ist für Auffrischungsimpfungen geeignet.

Was muss ich über den Impfstoff von Novavax wissen?

Bei Nuvaxovid handelt es sich um einen sogenannten Proteinimpfstoff des Herstellers Novavax. Grundlage des Impfstoffes ist ein Bestandteil des Coronavirus, das Spikeprotein. Dieses wurde für die Produktion des Vakzins in Insektenzellkulturen im Labor hergestellt. Das Vakzin ist der erste zugelassene Corona-Impfstoff dieses Typs in Deutschland und ergänzt das bisherige Angebot aus mRNA-Impfstoffen (Moderna, BioNTech) und Vektor-Impfstoffen (Johnson + Johnson, AstraZeneca).

Wegen seiner Bauweise ist der Novavax-Impfstoff auch für Personen akzeptabel, die bei den bisher zugelassenen Impfstoffen wegen deren Neuartigkeit noch skeptisch sind.

Nach der ersten Impfung ist im Abstand von mindestens drei Wochen eine Zweitimpfung nötig. Die Stiko empfiehlt den Impfstoff zur Grundimmunisierung von Personen ab 18 Jahren. Die Anwendung während der Schwangerschaft und Stillzeit wird aktuell nicht empfohlen.

Eine Booster-Impfung mit Novavax ist laut RKI und Stiko nur möglich, wenn eine Kontraindikation des Impflings gegen mRNA-Impfstoffe vorliegt. Vorgegeben ist die Auffrischungsimpfung grundsätzlich aber mit einem mRNA-Impfstoff. Ärzte können Nuvaxovid allerdings eigenverantwortlich als Boosterimpfung verimpfen.

Was muss ich zur Impfung mitbringen?

Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis sowie Ihren Impfpass oder eine andere Bestätigung bereits erfolgter Corona-Impfungen mit. Falls vorhanden, sollten Sie auch wichtige Unterlagen wie zum Beispiel Ihren Diabetikerausweis oder eine Medikamentenliste mitbringen. Bitte tragen Sie bei der Impfung Kleidung, bei der Sie leicht den Oberarm frei machen können.

Wo finde ich das Aufklärungsblatt zur Impfung in weiteren Sprachen?

Sie können zur Impfung ein Aufklärungsblatt mitbringen und dieses vor der Impfung unterzeichnen. Auf der Seite des Robert Koch-Instituts können Sie das Aufklärungsblatt in knapp 20 verschiedenen Fremdsprachen herunterladen.

Was kostet die Impfung?

Die Corona-Schutzimpfung ist für alle Bürger, unabhängig von ihrem Versicherungsstatus, kostenlos.

Bekomme ich einen Nachweis über die Impfung?

Ja. Laut Infektionsschutzgesetz muss jede Schutzimpfung unverzüglich in einem entsprechenden Ausweis (Impfpass) eingetragen oder als Bestätigung ausgehändigt werden. Die Impfung wird per Chargen-Aufkleber und Unterschrift des Impfarztes in den Impfpass eingetragen. Darüber hinaus erhalten Sie ein Zertifikat über erfolgte Auffrischungsimpfungen. Die technische Gültigkeit der digitalen Covid-19-Zertifikate läuft nach 365 Tagen automatisch ab. 28 Tage vor Ablauf erhalten Sie dazu eine Mitteilung in der CovPass-App. Mit wenigen Klicks können Sie sich ein neues Zertifikat ausstellen. Dazu müssen Sie vorher Ihre CoVPass-App im App-Store aktualisieren.

Ich hatte eine allergische Reaktion. Trotzdem erneut impfen?

Auch wenn bei Ihnen nach der Erstimpfung eine allergische Reaktion aufgetreten ist, können Sie eine Zweit- oder Boosterimpfung erhalten. Diese sollte in einer überwachten Umgebung erfolgen, in der eine mögliche allergische Reaktion schnell behandelt werden kann.


Impfung für Kinder und Jugendliche

Ab welchem Alter können Kinder und Jugendliche geimpft werden?

Kinder ab fünf Jahren können gegen Corona geimpft werden.

Welche Impfstoffe sind für Kinder und Jugendliche zugelassen?

Seit Mai 2021 ist der Impfstoff von BioNTech für Kinder ab zwölf Jahren zugelassen. Seit November 2021 ist der Impfstoff von BioNTech auch für Kinder ab fünf Jahren freigegeben. Junge Impflinge erhalten allerdings nur ein Drittel der Dosis für Erwachsene.

Seit 2. März 2022 hat die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) den Impfstoff Spikevax von Moderna für Kinder ab sechs Jahren zugelassen. Die Grundimmunisierung wird mit zwei Injektionen im Abstand von vier Wochen verabreicht.

Seit 1. Juli 2022 ist der Nuvaxovid-Impfstoff von Novavax für Jugendliche von 12 bis 17 Jahren zugelassen.

Wie oft sollten Kinder geimpft werden?

Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt Impfungen für gesunde Kinder und Jugendliche ab fünf Jahren. Zunächst soll für Kinder zwischen 5 und 11 Jahren eine Impfdosis verabreicht werden. Allerdings gelten Kinder, die einmal geimpft wurden, rechtlich nicht als vollständig geimpft. Bei einem individuellem Wunsch von Sorgeberechtigten und Kindern kann die Grundimmunisierung bei 5- bis 11-Jährigen mit zwei Impfungen nach ärztlicher Aufklärung erfolgen.

Wann wird die Zweitimpfung empfohlen?

Die Zweitimpfung wird im Abstand von drei Wochen nach der ersten Impfung empfohlen. Generell ist es möglich ist, die Zweitimpfung im Zeitraum von drei bis sechs Wochen nach der Erstimpfung durchzuführen.

Für welche Kinder und Jugendliche wird die Impfung empfohlen?

Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt Impfungen für gesunde Kinder und Jugendliche ab fünf Jahren.

Kinder mit Vorerkrankungen im Alter von 5 bis 11 Jahren sollen weiterhin eine Grundimmunisierung (zwei Impfungen) sowie bis zu zwei Auffrischimpfungen erhalten. Kindern mit Immundefizienz (ID) empfiehlt die Stiko die zweite Auffrischimpfung im Abstand von mindestens drei Monaten zur ersten Auffrischimpfung. Haben Kinder im Abstand von über drei Monaten nach der ersten Auffrischimpfung eine Corona-Infektion durchgemacht, wird ihnen vorerst keine zweite Auffrischimpfung empfohlen.

Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt seit 17. November 2022 auch eine Impfung für vorerkrankte Kinder im Alter von 6 Monaten bis 4 Jahren. Kinder in diesem Alter mit einer Grunderkrankung, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren Covid-19-Verlauf haben, sollten eine vollständige Grundimmunisierung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten. Empfohlen wird der Comirnaty-Kinder-Impfstoff mit drei Impfdosen im Abstand von mindestens drei und acht Wochen zur jeweils vorangegangenen Impfung. Auch Frühgeborene, die das zweite Lebensjahr noch nicht vollendet haben, tragen ein erhöhtes Risiko und sollen geimpft werden.

Für Kinder und Jugendliche von 12 bis 17 Jahren gibt die Stiko eine generelle Impfempfehlung mit Grundimmunisierung und einer ersten Auffrischimpfung.

Aktuelle Daten zeigen, dass die Impfung nur für kurze Zeit vor der Übertragung der Omikron-Variante schützt und dieser Infektionsschutz nicht verlässlich ist. Daher relativiert die Stiko ihre vorherige Impfempfehlung für alle gesunden Kinder im Alter unter 12 Jahren, in deren Umfeld sich enge Kontaktpersonen mit hohem Risiko für einen schweren Covid-19-Verlauf befinden, die durch eine Impfung selbst nicht sicher geschützt werden können. Die Stiko rät dazu, nach individueller Abwägung und unter Berücksichtigung des Wunsches der Eltern zu entscheiden, ob diese gesunden Kinder gegebenenfalls eine Grundimmunisierung mit zwei Impfstoffdosen bekommen - mit dem Ziel, eine mögliche Ansteckung zu verhindern.

Wird die Impfung für Kinder empfohlen, die bereits genesen sind?

Die Stiko empfiehlt für Kinder, die eine Corona-Erkrankung durchgemacht haben, eine Impfung frühestens drei Monate nach der Infektion.

Welche Symptome können nach einer Impfung auftreten?

Schmerzen und Rötungen an der Einstichstelle sowie Schwäche, Kopfschmerzen, Fieber, Schüttelfrost und Magen-Darm-Beschwerden sind als Impfreaktionen möglich. Die Symptome klingen nach wenigen Tagen ab. Nach der zweiten Impfung treten die Reaktionen in der Regel häufiger und heftiger auf.

Ist eine Auffrischimpfung für Kinder und Jugendliche sinnvoll?

Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt allen Kindern und Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren eine Auffrischungsimpfung mit dem mRNA-Impfstoff von BioNTech. Sie soll im Abstand von drei bis zu sechs Monaten zur vorangegangenen Impfung durchgeführt werden. Für jüngere Kinder ab fünf Jahren ohne Vorerkrankung empfiehlt die Stiko eine einmalige Impfung.

Bei Kindern mit Immundefizienz ab fünf Jahren mit einer erwartbar stark verminderten Impfantwort kann die dritte Impfstoffdosis bereits vier Wochen nach der zweiten Impfstoffdosis als Optimierung verabreicht werden. Für Kinder und Jugendliche ab 5 Jahren mit Immundefizienz ist auch eine 2. Auffrischimpfung empfohlen. Die 2. Auffrischimpfung wird von der Stiko frühestens drei Monate nach der 1. Auffrischimpfung empfohlen.

Mit der empfohlenen Auffrischimpfung (3. Impfung) wird der Impfschutz, der drei Monate nach der Grundimmunisierung kontinuierlich nachlässt, wieder verbessert. Auch die Übertragungswahrscheinlichkeit von Infektionen wird reduziert.

Mein Kind ist nach einfacher Impfung an Corona erkrankt. Soll ich es ein weiteres Mal impfen lassen?

Nein. Derzeit wird für Kinder ohnehin nur eine Impfung empfohlen. Nur Kinder mit bestimmten Vorerkrankungen oder Kinder, die Kontakt zu Personen mit hohem Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf haben, sollen öfter geimpft werden.

Mein Kind ist zweimal an Corona erkrankt und bislang nicht geimpft. Benötigt es nach zwei Infektionen überhaupt eine Impfung?

Die Stiko empfiehlt allen Kindern eine Impfstoffdosis. Ist der Zeitpunkt einer durchgemachten SARS-CoV-2-Infektion bekannt, soll die Impfung frühestens drei Monate nach der Infektion verabreicht werden.

Mein Kind ist nach zweifacher Impfung (Grundimmunisierung) an Corona erkrankt. Soll ich es ein weiteres Mal impfen lassen?

Über die Durchführung der Auffrischung entscheidet grundsätzlich immer der Arzt.

Wie verläuft COVID-19 bei Kindern und Jugendlichen?

Covid-19-Infektionen verlaufen bei Kindern und Jugendlichen überwiegend mild bis moderat und häufig ganz ohne Symptome. Kinder ohne Vorerkrankungen können nach einer Infektion an Fieber und Husten, Kopfschmerzen, Abgeschlagenheit und Gliederschmerzen sowie Magen-Darm-Beschwerden leiden. Dennoch gibt es schwere Krankheitsverläufe. Außerdem können Kinder auch nach milden Verläufen von Langzeitfolgen betroffen sein.

Bei Kindern und Jugendlichen mit Vorerkrankungen verläuft COVID-19 häufiger schwer. Etwa ein Prozent der erkrankten Kinder und Jugendlichen muss ins Krankenhaus. 0,001 Prozent der Erkrankten verstirbt. Nach Informationen des Robert Koch-Instituts gab es in Deutschland sehr wenige Todesfälle. Diese traten bei Kindern mit sehr schweren Vorerkrankungen auf.

Wo finde ich weitere Informationen zum Thema Impfung für Kinder?

Auf den Seiten des Robert Koch-Insituts und des Bundesgesundheitsministeriums finden Sie viele weiterführende und detaillierte Informationen zum Thema Corona-Impfung für Kinder und Jugendliche.


Impfung von Schwangeren und Stillenden

Werden Schwangere und Stillende geimpft?

Ja. Die Ständige Impfkommission (Stiko) hat eine Impfempfehlung für Schwangere und Stillende ausgesprochen. Die Stiko empfiehlt die Impfung für alle Schwangeren ab dem zweiten Trimenon und Stillende unabhängig von Vorerkrankungen. Wenn die Schwangerschaft nach bereits erfolgter Erstimpfung festgestellt wurde, sollte die Zweitimpfung erst ab dem zweiten Trimenon durchgeführt werden.

Die STIKO empfiehlt die Grundimmunisierung mit zwei Dosen des COVID-19 mRNA-Impfstoffs Comirnaty (BioNTech/ Pfizer). Schwangere sollen unabhängig von ihrem Alter mit Comirnaty und nicht mit Spikevax oder Nuvaxovid geimpft werden. Wenn die Schwangerschaft nach bereits erfolgter Erstimpfung festgestellt wurde, sollte die Zweitimpfung erst ab dem 2. Trimenon durchgeführt werden. Eine akzidentelle COVID-19 Impfung im 1. Trimenon der Schwangerschaft ist keine Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch.

Stillenden wird eine COVID-19-Impfung mit zwei Dosen eines mRNA-Impfstoffs im Abstand von 3-6 (Comirnaty) bzw. 4-6 Wochen (Spikevax) empfohlen. Stillende unter 30 Jahren sollen mit Comirnaty geimpft werden.

Darüber hinaus empfiehlt die Impfkommission ausdrücklich allen noch nicht oder unvollständig Geimpften im gebärfähigen Alter die Impfung, damit bereits vor Eintritt einer Schwangerschaft ein sehr guter Schutz vor dieser Erkrankung besteht.

Auch wenn schwere Verläufe und Komplikationen einer SARS-CoV-2-Infektion bei Schwangeren selten sind, stellt COVID-19 in der Schwangerschaft eine relevante Krankheitslast in Deutschland dar. Die analysierten Studiendaten weisen darauf hin, dass Schwangerschaft an sich ein relevanter Risikofaktor für schwere COVID-19-Verläufe ist. SARS-CoV-2-infizierte schwangere Frauen erleiden häufiger Komplikationen als Nicht-Schwangere. Im Falle von zusätzlich vorliegenden Vorerkrankungen (wie z. B. Adipositas, arterielle Hypertonie oder Diabetes mellitus) erhöht sich das Risiko für eine schwere Erkrankung weiter.

Wie hoch ist die Wirksamkeit der Impfung bei Schwangeren?

Die vorliegenden Studien zeigen eine hohe Wirksamkeit der mRNA-Impfstoffe bei Schwangeren. Die Impfung schützt sehr gut vor einer Infektion mit Symptomen und vor schweren Krankheitsverläufen. Ziel der Impfung von Schwangeren und Stillenden ist die Verhinderung schwerer COVID-19-Verläufe und von Todesfällen sowie die Verhinderung von mütterlichen und fetalen bzw. neonatalen Komplikationen durch eine SARS-CoV-2-Infektion. Es ist davon auszugehen, dass die Schutzwirkung der COVID-19-Impfung bei schwangeren wie bei nicht-schwangeren Personen gegenüber einem schweren Krankheitsverlauf gut ist. Jedoch ist die Datenlage zur Schutzwirkung bei Schwangeren unter Omikron limitiert.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Robert-Koch-Instituts und im Epidemiologischen Bulletin.

Wie sicher ist eine Impfung während der Schwangerschaft?

Die vorliegenden Erkenntnisse aus Studien sind bisher zwar begrenzt, doch sie liefern keine Hinweise auf schwere unerwünschte Nebenwirkungen (Fehlgeburt, Totgeburten, Fehlbildungen) bei der Schwangeren und dem Fötus nach einer Impfung während der Schwangerschaft.

Nach der Impfung wurde eine Übertragung der Antikörper der Mutter über die Plazenta zum Fetus nachgewiesen. Studien weisen darauf hin, dass durch die Impfung der Schwangeren auch ein Schutz für das Neugeborene erzielt werden kann.

Die Empfehlung zur Impfung basiert auf einer systematischen Aufarbeitung von Daten zum Risiko von schweren Verläufen in der Schwangerschaft sowie zur Effektivität und Sicherheit einer Impfung bei Schwangeren und Stillenden. Vorliegende Daten zur Sicherheit zeigen kein gehäuftes Auftreten von schweren unerwünschten Arzneimittelwirkungen während der Schwangerschaft oder ein erhöhtes Risiko für schwere unerwünschte Arzneimittelwirkungen während der Stillzeit für Mutter und Kind.

Besteht ein Risiko bei Impfungen während der Stillzeit?

Es gibt keine Hinweise, dass eine Covid19-Impfung während der Stillzeit ein Risiko für Mutter oder Kind darstellt.

Wo können sich Schwangere und Stillende impfen lassen?

Schwangere und Stillende können sich beim Haus- oder Facharzt impfen lassen.


Impfung nach einer Corona-Infektion

Bin ich nach einer Infektion immun oder soll ich mich impfen lassen?

Auch nach überstandener Infektion ist eine Impfung zu empfehlen.

Derzeit geht man davon aus, dass der Immunschutz nach einer Infektion drei Monate lang ausreichend ist. Als Nachweis gilt ein Genesenenzertifikat, das Sie in Arztpraxen, Apotheken oder beim Gesundheitsamt erhalten. Für das Genesenenzertifikat müssen Sie die überstandene Infektion mit einem positiven PCR-Test-Ergebnis nachweisen können. Das Test-Ergebnis darf maximal 90 Tage alt sein. Das Genesenenzertifikat ist ab dem 28. Tag nach dem Test und 90 Tage nach dem Test gültig. Wenn Sie den QR-Code Ihres Genesenenzertifikats in die Corona Warn App oder CovPass-App einscannen, wird Ihnen für die Dauer der Gültigkeit des Zertifikats ein vollständiger Immunschutz angezeigt.

Nach 90 Tagen verfällt der Genesenen-Status. Genesene, die sich dann nicht impfen lassen, gelten als Ungeimpfte. Auch die Ausnahme von der Quarantänepflicht besteht dann nicht mehr.

Auch nach zwei Infektionen gilt eine ungeimpfte Person nicht als vollständig geimpft.

Laut Infektionsschutzgesetz des Bundes sind ab 1. Oktober für einen vollständigen Impfschutz drei Einzelimpfungen erforderlich. Zwei Einzelimpfungen sind nur dann ausreichend, wenn Sie zusätzlich eine Infektion nachweisen können.

Wann kann ich mich nach einer Corona-Erkrankung impfen lassen?

Wenn Sie ohne vorherige Impfung an COVID-19 erkrankt waren, können Sie frühestens vier Wochen nach der Infektion und Abklingen der Beschwerden eine einmalige Impfung erhalten. Dieser Zeitraum gilt, wenn die Infektion mittels Antikörpertest nachgewiesen wurde. Wurde die Infektion mittels PCR-Test nachgewiesen empfiehlt das Robert Koch-Institut eine Impfung mit einem Abstand von mindestens drei Monaten nach der Erkrankung.

Ich war bereits an COVID-19 erkrankt. Ist eine Impfdosis ausreichend?

Laut Infektionsschutzgesetz des Bundes sind ab 1. Oktober für einen vollständigen Impfschutz drei Einzelimpfungen erforderlich. Zwei Einzelimpfungen sind nur dann ausreichend, wenn Sie zusätzlich eine Infektion nachweisen können.

Was benötige ich für den Nachweis einer Grundimmunisierung?

Laut Infektionsschutzgesetz des Bundes sind ab 1. Oktober für einen vollständigen Impfschutz drei Einzelimpfungen erforderlich. Zwei Einzelimpfungen sind nur dann ausreichend, wenn Sie zusätzlich eine Infektion nachweisen können.

Das digitale Impfzertifikat der EU erhalten Sie direkt bei der Impfung. Falls nicht, erhalten Sie es nachträglich in Apotheken, Arztpraxen oder beim Gesundheitsamt. Legen Sie dafür Ihren Impfpass oder Ihre Impfbescheinigung, Ihren positiven PCR-Test, einen Genesenennachweis oder einen Antikörpertest vor.

Muss ich vor der Impfung einen Corona-Test machen?

Nein. Laut Robert Koch-Institut gibt es nach den bisher vorliegenden Daten keinen Hinweis darauf, dass die Impfung nach bereits unbemerkt durchgemachter Corona-Infektion eine Gefährdung darstellt. Entsprechend besteht keine Notwendigkeit, vor der Impfung das Vorliegen einer akuten asymptomatischen oder unerkannt durchgemachten Infektion labordiagnostisch auszuschließen.

Was ist, wenn ich nach der ersten Impfdosis positiv getestet wurde?

Laut Infektionsschutzgesetz des Bundes sind ab 1. Oktober für einen vollständigen Impfschutz drei Einzelimpfungen erforderlich. Zwei Einzelimpfungen sind nur dann ausreichend, wenn Sie zusätzlich eine Infektion nachweisen können.

Was ist, wenn ich nach der zweiten Impfdosis positiv getestet wurde?

Laut Infektionsschutzgesetz des Bundes sind ab 1. Oktober für einen vollständigen Impfschutz drei Einzelimpfungen erforderlich. Zwei Einzelimpfungen sind nur dann ausreichend, wenn Sie zusätzlich eine Infektion nachweisen können.

Was ist, wenn ich nach der Auffrischungsimpfung positiv getestet wurde?

Die STIKO empfiehlt Personen, die nach erfolgter COVID-19-Grundimmunisierung eine Infektion durchgemacht haben, vorerst keine weitere COVID-19-Impfung.

Warum zählen Antikörpertests nicht für den Genesenenstatus?

Laut Robert-Koch-Institut ist bisher für die Prüfung des Impferfolgs bei Geimpften kein einheitlicher serologischer Wert definiert. Deshalb existiert auch bisher kein Schwellenwert des Antikörperspiegels, ab dem eine Immunität angenommen werden kann. Außerdem wird unabhängig vom Vorhandensein von Antikörpern nach der Impfung eine Immunität aufgebaut. Ob zukünftig ein serologischer Wert für die Wirksamkeit festgelegt werden kann, ist nicht festgelegt. Auch für anderen Krankheiten, gegen die es Impfstoffe gibt (z. B. Pertussis), kann bisher kein sicherer serologischer Schutzwert angegeben werden.

Inzwischen hat eine Aufwertung der Antikörpertestung dahingehend stattgefunden, als dass Personen als vollständig geimpft gelten, bei denen nach positivem Antikörpernachweis eine Impfdosis verabreicht wurde.

Genügt für den Genesenen-Status ein positiver Schnelltest?

Nein. Eine Genesung können Sie nur mit einem positiven PCR-Test nachweisen. Den positiven PCR-Test benötigen Sie auch, um sich beispielsweise in Apotheken ein Genesenen-Zertifikat zur Verwendung beispielsweise für Reisezwecke oder als Nachweis bei 2G/3G-Regelungen ausstellen zu lassen.


Auffrischungsimpfung

Für wen wird eine jährliche Auffrischungsimpfung empfohlen?

Am 11. Januar 2024 hat die Ständige Impfkommission (STIKO) ihre Empfehlung zur COVID-19-Impfung aktualisiert und empfiehlt folgenden Personengruppen zusätzlich zur Basisimmunität jährlich im Herbst eine Impfung mit einem mRNA- oder proteinbasierten Impfstoff:

Personen ab 60 Jahren, Bewohnende in Einrichtungen der Pflege, Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe, Personen ab 6 Monaten mit einer Grundkrankheit, die verbunden ist mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Verlauf, Personen mit einem erhöhten Infektionsrisiko in der medizinischen Versorgung und Pflege mit direktem Kontakt zu Patienten und Familienangehörige und enge Kontaktpersonen ab 6 Monaten von Personen, bei denen nach einer Covid-19-Impfung keine schützende Immunantwort zu erwarten ist.

Für wen wird eine vierte Impfung empfohlen?

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt Personen ab 60 Jahren, Menschen mit Immunschwäche ab fünf Jahren, Bewohnern und Beschäftigten in Pflegeheimen sowie Kindern mit Immundefizienz ab dem fünften Lebensjahr eine vierte Impfung (zweite Auffrischungsimpfung). Personal in medizinischen Einrichtungen und in Pflegeeinrichtungen sollte ebenfalls eine zweite Auffrischungsimpfung erhalten.

Auch für die vierte Impfung ist ein ausreichender Abstand zur letzten Impfung beziehungsweise zur letzten Infektion einzuhalten, in der Regel beträgt er mindestens sechs Monate, bei Menschen mit Immundefizienz mindestens drei Monate. In begründeten Einzelfällen kann die zweite Auffrischimpfung aber ebenfalls nach frühestens drei Monaten erwogen werden.

Bis eine allgemeine Impfempfehlung zu weiteren Auffrischungsimpfungen veröffentlicht wird, kann jedoch Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben und eine weitere Auffrischungsimpfung wünschen, nach Entscheidung des jeweiligen Arztes im Rahmen der ärztlichen Therapiefreiheit eine vierte Impfung verabreicht werden.

Personen, die nach der dritten Impfung eine Infektion durchgemacht haben, wird keine Auffrischungsimpfung empfohlen.

Kann ich mich auch ohne Empfehlung ein viertes Mal impfen lassen?

Ja. Auch solange noch keine allgemeine Impfempfehlung zu weiteren Auffrischungsimpfungen veröffentlicht wurde, kann Personen zwischen 18 und 59 Jahren auf Wunsch eine vierte Impfung verabreicht werden. Darüber entscheidet grundsätzlich immer der Arzt vor Ort im Rahmen der ärztlichen Therapiefreiheit. Die Stiko empfiehlt einen mindestens sechsmonatigen Impfabstand.

Wo erhalte ich die vierte Impfung?

Wenn Sie eine vierte Impfung wünschen, erhalten Sie diese, ebenso wie die zweite Auffrischungsimpfung bei den niedergelassenen Ärzten. Auch für die vierte Impfung gilt ein Mindestabstand zur letzten Impfung, in der Regel sechs Monate. Wenn Sie einer vulnerablen Gruppe angehören, kann sich der Impfabstand auch auf drei Monate verkürzen.

Welcher Impfstoff wird bei Auffrischungsimpfungen verwendet?

Bei den Auffrischungsimpfungen sollen möglichst die gleichen mRNA-Impfstoffe wie bei den ersten Impfungen verwendet werden. Es genügt bei mRNA-Impfstoffen eine Impfstoffdosis frühestens drei Monate nach Abschluss der ersten Impfserie. Auch Personen, die zuvor mit einem Vektor-Impfstoff von AstraZeneca oder Johnson & Johnson geimpft wurden, sollen als Auffrischung einen mRNA-Impfstoff erhalten. Dies gilt auch für Genesene, die mit einem Vektor-Impfstoff geimpft wurden.

Kann ich testen lassen, ob ich noch ausreichend Impfschutz habe?

Nein. Laut Robert-Koch-Institut ist bisher für die Prüfung des Impferfolgs bei Geimpften kein einheitlicher serologischer Wert definiert. Deshalb existiert auch bisher kein Schwellenwert des Antikörperspiegels, ab dem eine Immunität angenommen werden kann. Außerdem wird unabhängig vom Vorhandensein von Antikörpern nach der Impfung eine Immunität aufgebaut. Ob zukünftig ein serologischer Wert für die Wirksamkeit festgelegt werden kann, ist noch ungewiss. Auch für andere Krankheiten, gegen die es Impfstoffe gibt, kann bisher kein sicherer serologischer Schutzwert angegeben werden. Inzwischen hat eine Aufwertung der Antikörpertestung dahingehend stattgefunden, dass Personen als vollständig geimpft gelten, bei denen nach positivem Antikörpernachweis eine Impfdosis verabreicht wurde (gültig bis 1. Oktober 2022).

Kann eine vierte Impfung schaden?

Es bestehen hohe Sicherheitsstandards in der EU bei der Zulassung von Impfungen. Ebenso prüft die Stiko Nutzen und Risiken einer Impfung sehr genau bevor eine Empfehlung gegeben wird. Wie bei jeder Impfung können Impfreaktionen auch nach einer COVID-19-Impfung auftreten. Der Nutzen einer Impfung überwiegt jedoch bei weitem die Risiken. Zur letzten Impfung oder einer Infektion sollte der Mindestabstand von in der Regel sechs Monaten eingehalten werden. Das Immunsystem benötigt ausreichend Zeit, um auf die Impfung reagieren zu können und einen Impfschutz aufzubauen.

Gibt es eine Empfehlung für die fünfte Impfung?

Die fünfte Impfung können nach Absprache mit der Ärztin oder dem Arzt besonders gefährdete Menschen wie Hochbetagte und Personen mit Immundefizienz bekommen. Es gilt ein Mindestabstand zum vorherigen Ereignis von in der Regel sechs Monaten.

Dreimal geimpft plus einmal genesen: Brauche ich eine Impfung?

Das hängt von Ihren individuellen Voraussetzungen ab wie beispielsweise Vorerkrankungen oder früheren Infektionen. Eine Erkrankung kann einer Auffrischungsimpfung gleichgesetzt werden. Bislang fehlen jedoch Studien, um eine Empfehlung für eine vierte Impfung in diesem Fall aussprechen zu können. Die Stiko empfiehlt deshalb Personen, die nach erfolgter COVID-19-Grundimmunisierung und erster Auffrischungsimpfung drei Monate nach ihrer ersten Auffrischungsimpfung eine Infektion durchgemacht haben, vorerst keine weitere COVID-19-Impfung. Wenn Sie sich unsicher fühlen oder an einer Immunschwäche leiden, können Sie sich individuell von Ihrem Hausarzt beraten lassen.

Zweimal geimpft plus einmal genesen: Brauche ich eine Impfung?

Das hängt von Ihren individuellen Voraussetzungen ab. Eine Erkrankung kann einer Impfung gleichgesetzt werden. Studien zeigen, dass ein solider Schutz vor Infektion und schwerer Erkrankung erst durch eine mehrmalige Auseinandersetzung des Immunsystems mit dem Coronavirus zu erlangen ist. Dies kann sowohl durch eine dreimalige Impfung als auch durch eine Kombination von natürlicher Infektion und Impfung erreicht werden.

Zudem muss laut Stiko zwischen den jeweiligen Ereignissen ein zeitlicher Mindestabstand liegen, beispielsweise mindestens drei Monate zwischen dem zweiten und dritten Ereignis, damit diese als getrennte, immunologisch wirksame Ereignisse bewertet werden können. So wie der Abstand zu einer Auffrischimpfung drei Monate betragen muss, gilt dies auch für den Abstand zwischen einer Impfung und einer Erkrankung und zwischen zwei aufeinanderfolgenden Infektionen. Wird der Mindestabstand zwischen zwei Ereignissen unterschritten, wird in der Regel nur das spätere Ereignis als immunologisch wirksames Ereignis gewertet.

Die Stiko empfiehlt deshalb immungesunden jüngeren Personen, bei denen die Infektion frühestens drei Monate nach der letzten Impfung auftrat und deren Grundimmunisierung aus zwei Impfstoffdosen bestand, bis auf Weiteres keine Auffrischungsimpfung.

Eine weitere, dritte Impfung wäre in diesem Fall im Inland gleichwertig zu einer vierten Impfung. Wenn Sie sich aufgrund der oben genannten individuellen Voraussetzungen für eine Auffrischung entscheiden, dann sollte diese frühestens sechs Monate nach dem letzten Ereignis, also einer Impfung oder eine Infektion, erfolgen. Über die Durchführung einer zweiten Auffrischung entscheidet grundsätzlich immer der Arzt.

Zweimal geimpft plus zweimal genesen: Brauche ich eine Impfung?

Das hängt von Ihren individuellen Voraussetzungen ab. Eine Erkrankung kann einer Auffrischungsimpfung gleichgesetzt werden. Studien zeigen, dass ein solider Schutz vor Infektion und schwerer Erkrankung erst durch eine mehrmalige Auseinandersetzung des Immunsystems mit dem Coronavirus zu erlangen ist. Dies kann sowohl durch eine dreimalige Impfung als auch durch eine Kombination von natürlicher Infektion und Impfung erreicht werden.

Zudem muss laut Stiko zwischen den jeweiligen Ereignissen ein zeitlicher Mindestabstand liegen, beispielsweise mindestens drei Monate zwischen dem zweiten und dritten Ereignis, damit diese als getrennte, immunologisch wirksame Ereignisse bewertet werden können. So wie der Abstand zu einer Auffrischimpfung drei Monate betragen muss, gilt dies auch für den Abstand zwischen einer Impfung und einer Erkrankung und zwischen zwei aufeinanderfolgenden Infektionen. Wird der Mindestabstand zwischen zwei Ereignissen unterschritten, wird in der Regel nur das spätere Ereignis als immunologisch wirksames Ereignis gewertet.

Die Stiko empfiehlt deshalb immungesunden jüngeren Personen, bei denen die Infektion frühestens drei Monate nach der letzten Impfung auftrat und deren Grundimmunisierung aus zwei Impfstoffdosen bestand, bis auf Weiteres keine Auffrischungsimpfung.

Die Stiko hat bislang keine Empfehlung für eine Kombination von vier Ereignissen ausgesprochen. Bislang fehlen Studien, um eine solche Empfehlung aussprechen zu können.

Eine weitere, dritte Impfung wäre in diesem Fall gleichwertig zu einer vierten oder auch zu einer fünften Impfung, je nach Abstand der Infektionen und Anzahl der Impfungen. Wenn Sie sich aufgrund individueller Voraussetzungen für eine solche Auffrischung entscheiden, dann sollte diese frühestens sechs Monate nach dem letzten Ereignis, also einer Impfung oder eine Infektion erfolgen. Über die Durchführung der Auffrischung entscheidet grundsätzlich immer der Arzt.

Ich habe eine schwere Immundefizienz. Was kann ich tun?

Es gibt ein Angebot zu Auffrischungsimpfungen mit einem mRNA-Impfstoff für Personen ab fünf Jahren mit einer schweren Immundefizienz, zum Beispiel infolge einer Transplantation oder wegen einer Krebserkrankung. Das Angebot kann vier Wochen nach Abschluss der ersten Impfserie wahrgenommen werden.

Der Hintergrund: Bei Personen mit schwerer Immundefizienz besteht die Möglichkeit einer nicht ausreichenden oder fehlenden Immunantwort. Damit kann trotz verabreichter Impfungen ein lückenhafter oder fehlender Schutz gegen COVID-19 vorliegen. Außerdem können Menschen mit schwerer Immundefizienz eine serologische Untersuchung auf spezifische Antikörper gegen das SARS-CoV-2-Spike-Protein sowohl nach der vierten Woche nach der zweiten Impfstoffdosis sowie nach der vierten Woche nach der dritten Impfstoffdosis wahrnehmen. Das Ergebnis der ersten Antikörpertestung muss nicht abgewartet werden, bevor eine dritte Impfstoffdosis verabreicht werden kann.

Wo kann ich mich zum Thema Impfen beraten lassen?

Sie haben weitere Fragen zur Impfung? Wenn Sie sich unsicher fühlen, können Sie sich individuell von Ihrem Hausarzt beraten lassen.


Impfdurchbrüche

Wann spricht man von einem Impfdurchbruch?

Als Impfdurchbruch bezeichnet man laut Robert Koch-Institut eine Corona-Infektion mit klinischer Symptomatik, die bei einer vollständig geimpften Person mittels PCR-Test oder Erregerisolierung diagnostiziert wurde. Corona-Infektionen vollständig geimpfter Personen, die zwar PCR-positiv sind, aber keine Symptome zeigen, gelten dagegen nicht als Impfdurchbrüche.

Warum gibt es Impfdurchbrüche?

Die Wahrscheinlichkeit, schwer zu erkranken, ist laut RKI bei vollständig Geimpften über 90 Prozent geringer als bei nicht geimpften Personen. Tödliche Verläufe sind ebenfalls sehr selten. Bei der nun dominierenden Omikron-Variante zeigen die bisherigen Studien, dass die Wirksamkeit der Grundimmunisierung gegenüber symptomatischer Erkrankung mit der Zeit deutlich nachlässt und im Vergleich zur Wirksamkeit gegenüber der Delta-Variante deutlich geringer ist. Nach einer Auffrischimpfung mit dem Comirnaty-Impfstoff von BioNTech wurde eine gute Wirksamkeit gegenüber der Omikron-Variante festgestellt. Eine Impfung ist kein 100-prozentiger Schutz; es kann trotz Impfung zu einer Erkrankung kommen.

Warum gibt es jetzt so viele Impfdurchbrüche?

Mit steigender Impfquote steigt relativ gesehen auch die Anzahl der Geimpften, die sich infizieren. Die Anzahl der Impfdurchbrüche ist außerdem von der Anzahl aktiver Fälle abhängig. Derzeit breitet sich das Virus wieder vermehrt aus. Damit steigt auch die Wahrscheinlichkeit, sich als Geimpfter zu infizieren.

Wer ist besonders betroffen?

Vor allem Menschen mit Vorerkrankungen und einem geschwächten Immunsystem haben ein höheres Risiko, trotz Impfung an Corona zu erkranken. Auch ältere Menschen sind eher betroffen, da bei diesen die Immunabwehr schwächer ist. Der Impfschutz nimmt mit der Zeit außerdem kontinuierlich ab, parallel dazu steigt das Infektionsrisiko wieder.

Welche Symptome haben Geimpfte?

Zu den Symptomen bei Geimpften gehören Atemwegserkrankungen wie Husten, Schnupfen und Niesen sowie Hals- und Kopfschmerzen. Die klassischen Corona-Symptome wie der Verlust des Geruchs- oder Geschmackssinns, Fieber oder Kurzatmigkeit sind bei Geimpften nicht ganz so häufig.

Zumeist verlaufen Erkrankungen mild, zum Teil sind sie gar nicht wahrnehmbar. Auch bei älteren Personen kommt ein schwerer oder tödlicher Verlauf deutlich seltener vor.

Wann sollte ich einen PCR-Test machen?

Wenn Sie Symptome haben, ein positiver Schnelltest vorliegt oder Sie Kontakt zu einer infizierten Person hatten und Symptome entwickeln, sollten Sie sich mit einem PCR-Test Klarheit verschaffen. Bitte melden Sie sich hierfür telefonisch bei Ihrem Arzt oder beim ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116 117 an. Gehen Sie nicht einfach in eine Arztpraxis. Der Arzt wird entscheiden, ob und wann ein PCR-Test notwendig ist.

Wie sollte ich mich bis zum Testergebnis verhalten?

Solange Ihr PCR-Testergebnis nicht vorliegt, sind Sie als Geimpfter nicht verpflichtet, sich in Quarantäne zu begeben – es sei denn, das Gesundheitsamt ordnet es an. Bleiben Sie dennoch, abgesehen von Arztbesuchen, bei Symptomen möglichst zuhause und achten Sie auf die AHA-Regeln.

Was passiert, wenn ich als Geimpfter positiv getestet wurde?

Seit 16. November 2022 entfällt die generelle Isolationspflicht für Corona-Erkrankte. Wer in Bayern lebt und positiv auf das Coronavirus getestet wurde, muss sich nicht mehr isolieren. Positiv getestete Erwachsene und Kinder ab sechs Jahren müssen künftig mindestens eine medizinische Maske tragen, wenn Sie ihre Wohnung verlassen. Im Freien muss keine Maske getragen werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.

Allgemein gilt: Wer sich krank fühlt, sollte zuhause bleiben.

Können geimpfte Infizierte andere anstecken?

Ja. Allerdings ist laut RKI das Risiko der Ãœbertragung durch geimpfte Infizierte deutlich vermindert. Das Risiko einer Ansteckung kann durch das Einhalten der AHA-Regeln weiter reduziert werden.

Kann ein Impfdurchbruch zu Long-Covid führen?

Ja, Long-Covid-Symptome können auch bei Geimpften auftreten.

Wo werden Impfdurchbrüche dokumentiert?

Das Robert Koch-Institut (RKI) sammelt Daten zu Impfdurchbrüchen und veröffentlicht sie in seinem ausführlichen Wochenbericht. Der Bericht erscheint donnerstags und kann auf der Website des RKI heruntergeladen werden.

Bekomme ich nach einem Impfdurchbruch eine Auffrischungsimpfung?

Ja. Das Robert Koch-Institut empfiehlt auch weiterhin eine Auffrischungsimpfung, wenn Sie nach einer Impfung – unabhängig von der Anzahl der Impfstoffdosen – eine Corona-Infektion durchgemacht haben. Die Auffrischungsimpfung sollte im Abstand von mindestens drei Monaten nach der Infektion vorgenommen werden.

Bei Personen jedoch, bei denen die Infektion frühestens drei Monate nach der letzten Impfung auftrat und deren Grundimmunisierung aus zwei Impfstoffdosen bestand, ist bis auf Weiteres keine Auffrischungsimpfung notwendig.

Eine zweite Auffrischungsimpfung wird von der STIKO aktuell Personen über 70 Jahren und bestimmten Gruppen empfohlen. So gilt die Empfehlung beispielsweise für Menschen mit Immundefizienz, Bewohner in Pflegeeinrichtungen, Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen.

Bis eine allgemeine Impfempfehlung zu weiteren Auffrischungsimpfungen veröffentlicht wird, kann Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben und eine weitere Auffrischungsimpfung wünschen, nach Entscheidung des jeweiligen Arztes im Rahmen der ärztlichen Therapiefreiheit eine vierte Impfung verabreicht werden.

Laut Infektionsschutzgesetz des Bundes sind ab 1. Oktober für einen vollständigen Impfschutz drei Einzelimpfungen erforderlich. Zwei Einzelimpfungen sind nur dann ausreichend, wenn Sie zusätzlich eine Infektion nachweisen können.


Digitaler Impfnachweis

Wie lange ist das Impfzertifikat gültig?

Das Impfzertifikat ist derzeit ab Ausstellung ein Jahr gültig. Dabei handelt es sich um das technische Ablaufdatum des Dokuments. In der Corona-Warn-App und der CovPass-App läuft das Zertifikat nach 365 Tagen ab. Nutzer der Apps werden erinnert, das Zertifikat kurz vor Ablauf des Jahres mit wenigen Klicks aktualisieren zu lassen. Weitere Informationen zum technischen Ablaufdatum finden Sie bei den FAQs des Bundes. Grundsätzlich hat die EU das System des EU-weit gültigen Corona-Impfpasses bis zum 30. Juni 2023 verlängert.

Die individuelle Gültigkeit des Impfzertifikats hängt von den Impfungen ab: Seit 1. Oktober sind für den vollen Impfschutz in Deutschland drei Einzelimpfungen erforderlich. Zwei Impfungen reichen aus, wenn Sie zusätzlich eine Infektion nachweisen können.

Verkürzte Laufzeit im Ausland bei vollständig Geimpften: Seit 1. Februar ist das digitale Impfzertifikat im EU-Ausland zeitlich begrenzt gültig. Der Status von vollständig Geimpften ohne Booster ist bei Reisen mit Grenzübertritt auf 270 Tage beschränkt. Wer sich innerhalb der neun Monate nach der zweiten Impfung nicht drittimpfen lässt, gilt anschließend als ungeimpft. Die Ständige Impfkommission empfiehlt Drittimpfungen derzeit drei Monate nach der zweiten Impfung. Spätestens nach neun Monaten müssen Sie daher drittgeimpft sein, damit Ihr Impfnachweis im Ausland gültig bleibt. Dies gilt für bereits vollständig Geimpfte – hier verkürzt sich die Laufzeit der bislang ausgestellten Impfzertifikate von zwölf auf neun Monate. Die Verordnung der EU hat keine Auswirkungen auf den aktuell unbefristeten Impfstatus im Inland. Minderjährige unter 18 Jahren benötigen nach Abschluss der ersten Impfserie (seit 1. Oktober drei Impfungen) keine Auffrischimpfung nach 270 Tagen. Ihre Impfzertifikate gelten unbegrenzt.

Was brauche ich für den digitalen Impfnachweis?

Für den digitalen Nachweis brauchen Sie das Impfzertifikat mit dem QR-Code und eine App. Hier können Sie entweder die Corona-Warn-App oder die vom Robert Koch-Institut und IBM entwickelte CovPass-App verwenden. Beide Apps sind in den App-Stores verfügbar.

Corona-Warn-App: Wie gehe ich vor?

Scannen Sie den QR-Code des Impfzertifikats, das Sie künftig bei der Impfung erhalten oder nachträglich erhalten haben, mit der Kamera des Smartphones ein. Die App liest die Informationen aus dem QR-Code aus und speichert sie in einem sicheren Bereich Ihres Smartphones. Die Daten bleiben auf Ihrem Smartphone. Eine Übertragung an andere Personen findet nur statt, wenn Sie diesen Ihr Impfzertifikat zur Überprüfung vorzeigen. Bitte beachten Sie: Der QR-Code ist erst 14 Tage nach der letzten Impfung gültig.

Für technische Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Service-Hotline:
Hotline zur CovPass-App: 0800-4747-001 (für alle Fragen im Zusammenhang mit dem Zertifikat, der CovPass-App insgesamt)

CovPass-App: Wie gehe ich vor?

Scannen Sie den QR-Code des Impfzertifikats, das Sie künftig bei der Impfung erhalten oder nachträglich erhalten haben, mit der Kamera des Smartphones ein. Der QR-Code wird automatisch auf Ihr Smartphone geladen und ist 14 Tage nach der letzten Impfung gültig.

Die Service-Hotline zur CovPass-App erreichen Sie bei technischen Fragen unter 0800-4747-001. Die Hotline ist von Montag bis Samstag von 7 bis 22 Uhr erreichbar.

Wie erhalte ich nachträglich ein Impfzertifikat?

Auch die nachträgliche Ausstellung des Impfzertifikats mit dem QR-Code für bereits vollständig Geimpfte ist möglich. Falls Sie im Impfzentrum oder in einer Außenstelle geimpft wurden und noch einen Account im Impfportal haben, erhalten Sie das Impfzertifikat mit dem QR-Code über Ihren Account im Impfportal. Sie können ihn dort abrufen und am Bildschirm abscannen oder zu Hause ausdrucken. Falls Sie Ihren Account bereits gelöscht haben, können Sie das Impfzertifikat mit dem QR-Code online oder per Telefon beauftragen, um es anschließend digital zu erhalten.

Wenn Sie bei einem niedergelassenen Arzt geimpft wurden, können Sie sich das Impfzertifikat mit dem QR-Code für den digitalen Impfnachweis von Ihrem Arzt nachträglich erstellen lassen.

Alternativ können Sie das Impfzertfikat mit dem QR-Code von teilnehmenden Apotheken gegen Vorlage des analogen Impfnachweises (Impfpass oder schriftliche Impfbescheinigung) und eines gültigen Ausweises erstellen lassen.

Welche Apotheken nehmen teil?

Auf der Seite „Mein Apothekenmanager“ sind die teilnehmenden Apotheken gelistet, die den Service anbieten. Bitte geben Sie in die Suchmaske Ihre Postleitzahl ein und wählen Sie die Serviceleistung „Digitales Impfzertifikat“ aus. Bitte bringen Sie für den digitalen Impfnachweis Ihren Impfpass oder die schriftliche Impfbescheinigung und einen gültigen Ausweis in die Apotheke mit.

Wie funktioniert die Überprüfung des Impfstatus?

Das Gegenstück zur CovPass-App, die offzielle Prüf-App namens CovpassCheck-App, kann den Impfstatus in beiden Apps (Corona-Warn-App und CovPass-App) auslesen, zum Beispiel bei Veranstaltungen oder im Restaurant. Personen, die kontrollieren, scannen dabei einfach den QR-Code in Ihrer App. Bei beiden Apps werden dabei neben dem Impfstatus auch Ihr Name und Ihr Geburtsdatum ausgelesen. Zusätzlich zur App ist ein gültiger Ausweis notwendig.

Ist die Nutzung freiwillig?

Ja, die Verwendung des digitalen Nachweises ist vollkommen freiwillig. Der Nachweis des vollständigen Impfschutzes kann auch auf andere Weise erbracht werden, zum Beispiel mit dem gelben Impfpass oder der Impfbestätigung.

Gilt der Nachweis auch im Ausland?

Der digitale Impfnachweis gilt in allen EU-Ländern sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz. Wer sichergehen will, sollte auch innerhalb der EU das gelbe Impfheft mitnehmen. Bei Reisen außerhalb Europas ist der gelbe Impfpass in jedem Fall notwendig.


Sicherheit und Wirksamkeit

Wie sicher ist der Impfstoff?

Wie das Robert Koch-Institut betont, wird ein Impfstoff erst nach ausreichender Überprüfung auf den Markt gebracht. Nach der Zulassung wird der Impfstoff ständig auf seine Wirksamkeit und mögliche Nebenwirkungen kontrolliert. Nebenwirkungen und Impfreaktionen werden zentral durch das Paul-Ehrlich-Institut erfasst.

Wie lange wurde an den Impfstoffen geforscht?

Normalerweise vergehen 15 bis 20 Jahre, ehe Hersteller einen Impfstoff bis zur Marktzulassung bringen. Damit ein Impfstoff zugelassen werden kann, müssen drei Phasen einer klinischen Studie durchlaufen werden. Um die Phase drei einer klinischen Studie zu erreichen, müssen mindestens 20.000 Teilnehmer die Impfung verabreicht bekommen und überstanden haben. Dieses Mal geht es schneller – auch, weil Experten über neue Technologien verfügen und auf Erkenntnissen aus anderen Impfstoffprojekten gegen verwandte Viren aufbauen konnten. In einem Kraftakt ohnegleichen haben Forscher weltweit zeitgleich daran gearbeitet, ihre Ergebnisse miteinander geteilt und direkt an die Prüfbehörden weitergegeben. So ein globales wissenschaftliches Zusammenwirken gab es vor dieser Pandemie noch nie. Mehrere Biotechnologieunternehmen haben so in kurzer Zeit Impfstoff-Kandidaten entwickelt. Außerdem hat auch das sogenannte Rolling-Review-Verfahren die Zulassung beschleunigt. Dabei können Impfstoffhersteller bereits während der klinischen Phase drei einzelne Datenpakete der Zulassungsbehörde vorlegen. So können Teile des Antragsdossiers bereits vor der eigentlichen Antragstellung geprüft, verbessert und bewertet werden, wie das Paul-Ehrlich-Institut erklärt.

Wie lange dauert eine Zulassung in Deutschland normalerweise?

In Deutschland erfolgt die Zulassung eines Impfstoffs nur dann, wenn er alle drei Phasen des klinischen Studienprogramms besteht. Diese nationalen und internationalen Qualitätsstandards gelten wie bei allen anderen Impfstoff-Entwicklungen auch bei der Zulassung einer Corona-Schutzimpfung. Bis vor wenigen Jahren hätten Beteiligte für das Durchlaufen aller Etappen bis zu 20 Jahre angesetzt. Doch neue Technologien, Vorerfahrung mit Impfstoffprojekten gegen verwandte Viren wie zum Beispiel MERS-CoV und die intensive Zusammenarbeit mit verantwortlichen Behörden ermöglichen es, so schnell wie noch nie einen Impfstoff zu entwickeln, der den Qualitätsanforderungen entspricht.

Welche Impfreaktionen kann es geben?

Typische Beschwerden nach einer Impfung sind Rötung, Schwellung und Schmerzen an der Impfstelle, auch Allgemeinreaktionen wie Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen, Müdigkeit und Unwohlsein sind möglich. Diese Reaktionen sind keine schweren Nebenwirkungen, sondern Ausdruck der erwünschten Auseinandersetzung des Immunsystems mit dem Impfstoff und klingen in der Regel nach wenigen Tagen komplett ab. Leichte Gaben von Paracetamol oder Ibuprofen können Abhilfe schaffen. Ältere Menschen leiden übrigens weniger unter Nebenwirkungen, weil ihr Immunsystem sehr viel langsamer aktiviert wird als das Immunsystem jüngerer Menschen.

Wo kann ich Nebenwirkungen melden?

Nebenwirkungen können Sie bei Apotheken und bei Ihrem Hausarzt melden. Apotheken und Hausärzte sind Ansprechpartner bei der Bewertung der Nebenwirkungen, einer möglichen Diagnose und Folgebehandlung, auch wenn sie den Impfstoff nicht verabreicht haben. Nebenwirkungen werden sehr ernst genommen. Es wird jeweils so schnell wie möglich aufgeklärt, ob es sich um eine zufällig in zeitlichem Zusammenhang auftretende Reaktion oder eine tatsächliche Nebenwirkung handelt. Nebenwirkungen können Sie außerdem über eine Website oder eine App des Paul-Ehrlich-Instituts melden.

Wie hilft die Post-Vac-Syndrom-Hotline des Gesundheitsministeriums?

Bei der Post-Vac-Syndrom-Hotline des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) erhalten Sie allgemeine Informationen und Hinweise zur Versorgung bei anhaltenden gesundheitlichen Beschwerden nach einer Corona-Impfung. Sie erreichen die Hotline von Montag bis Freitag von 9 bis 13 Uhr sowie am Donnerstag von 14 bis 18 Uhr unter der Rufnummer 0 91 31 / 68 08 78 78. Allgemeine Informationen finden Sie auf der Internetseite des Gesundheitsministeriums.

Wie lange wirkt der Impfstoff?

Nach drei bis sechs Monaten lässt die Wirkung des Impfstoffes nach. Nach drei Impfungen sind Sie grundimmunisiert. Auffrischungsimpfungen werden frühestens nach sechs Monaten empfohlen.

Wer haftet bei Impfschäden?

Wenn es durch die Anwendung des Impfstoffs zu einer Schädigung kommt, kommt je nach Fallgestaltung eine Haftung unter anderem des pharmazeutischen Unternehmens aufgrund verschiedener gesetzlicher Grundlagen in Betracht. Haftungsregelungen können sich ergeben aus dem Arzneimittelrecht, dem Produkthaftungsgesetz sowie den allgemeinen Haftungsregelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Im Infektionsschutzgesetz (§ 60 Abs. 1 S. 1 IfSG) ist auch genau geregelt, wann jemand einen Antrag auf Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz stellen kann. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn jemand durch eine Impfung, die von einer zuständigen Landesbehörde öffentlich empfohlen wurde, gesundheitlichen Schaden erlitten hat.

Ich benötige noch andere Impfungen. Was muss ich beachten?

Hier muss zwischen der Impfung mit einem Totimpfstoff und der Impfung mit einem Lebendimpfstoff unterschieden werden. Laut Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) muss zwischen mRNA- oder Vektor-basierten COVID-19-Impfungen und der Verabreichung anderer Totimpfstoffe kein Impfabstand eingehalten werden. Die Impfungen können gleichzeitig verabreicht werden, wenn eine Indikation zur Impfung sowohl gegen andere Erkrankungen als auch gegen COVID-19 besteht. So ist es möglich, sich zeitgleich gegen COVID-19 als auch gegen Influenza impfen zu lassen. Die Injektion soll jeweils an unterschiedlichen Gliedmaßen erfolgen.

Zu Impfungen mit Lebendimpfstoffen soll gemäß der Stiko hingegen ein Mindestabstand von 14 Tagen vor und nach jeder COVID-19-Impfung eingehalten werden.
Nuvaxovid kann gleichzeitig mit einem Influenza-Totimpfstoff verabreicht werden. Zur Verabreichung von anderen Tot- und Lebendimpfstoffen wird ein Abstand von 14 Tagen vor und nach der Impfung mit Nuvaxovid empfohlen.

Die Stiko weist darauf hin, dass bei einer gleichzeitigen Gabe von zwei Impfstoffen Impfreaktionen häufiger als bei der getrennten Gabe auftreten können. Wirksamkeit und Sicherheit entsprechen bei gleichzeitiger Anwendung verschiedener Impfstoffe im Allgemeinen denen bei jeweils alleiniger Anwendung.



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Aktualisiert am 31.01.2024, 14:00 Uhr

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