Beistandschaft für Alleinerziehende

Unterstützung bei der Vaterschaftsfeststellung und Unterhaltsregelung

Adresse: Muggenhofer Straße 136, 90429 Nürnberg

Parkplätze sind eher rar! Von der U-Bahn-Haltestelle Eberhardshof benötigen Sie circa 8 Minuten für den Fußweg von rund 600 Metern.


Beistandschaft des Jugendamts für Alleinerziehende

Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamts zur Unterstützung Alleinerziehender Mütter bei der Feststellung der Vaterschaft und / oder zur Unterstützung allein erziehender Mütter oder Väter bei der Regelung des Unterhalts. Sie erfolgt auf Antrag des Elternteils auf freiwilliger Basis.

Grundsätzlich kann der Elternteil, dem die elterliche Sorge für das Kind alleine zusteht, eine Beistandschaft beantragen. Seit April 2002 kann eine Beistandschaft auch beantragt werden, wenn die Eltern das Sorgerecht gemeinsam ausüben; dann allerdings nur, wenn die Eltern dauerhaft getrennt leben und das Kind beim antragstellenden Elternteil lebt.

Staatsangehörigkeit / Wohnort

Auf die Staatsangehörigkeit des Kindes kommt es nicht an, Voraussetzung für die Beistandschaft ist jedoch, dass das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat.

Vaterschaftsfeststellung

Das Wissen um die Vaterschaft ist von großer Bedeutung für ein Kind. In den meisten Fällen ist die Vaterschaftsfeststellung kein Problem. In manchen Fällen ist sie jedoch schwierig und eventuell für die Mutter auch belastend. Aus diesem Grund bietet das Jugendamt Hilfe bei der Feststellung der Vaterschaft an.

Der Beistand nimmt Kontakt zu dem von der Mutter benannten Vater auf. Kommt es nicht zu einer freiwilligen Anerkennung durch den als Vater angegebenen Mann, so erhebt der Beistand im Namen des Kindes Klage auf Feststellung der Vaterschaft und vertritt das Kind im gerichtlichen Verfahren.


Regelung des Unterhalts

Auch bei der Regelung des Unterhalts können Sie die Beistandschaft in Anspruch nehmen. Der Beistand prüft die wirtschaftlichen Verhältnisse des unterhaltspflichtigen Elternteils und errechnet die häufig schwer zu ermittelnde Unterhaltshöhe. Der Beistand sorgt auch für eine Festsetzung des errechneten Unterhaltsanspruches in vollstreckbarer Form. Ist die Unterhaltshöhe streitig, so vertritt der Beistand das Kind vor Gericht. Außerdem sorgt er für die Durchsetzung des Unterhaltsanspruches, falls der unterhaltspflichtige Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung nicht nachkommt.


Antrag auf Beistandschaft

Sie können eine Beistandschaft für Ihr Kind beim Jugendamt der Stadt Nürnberg beantragen, wenn Sie mit Ihrem Kind in Nürnberg leben. Andernfalls wenden Sie sich bitte an das für Ihren Wohnort zuständige Jugendamt.

Der Antrag kann nur persönlich, d.h. nicht durch einen Vertreter, gestellt werden. Die Antragstellung ist bereits vor Geburt des Kindes möglich. Durch Ihre Unterschrift auf dem Antrag wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes. Es wird keine Zustimmung, Genehmigung oder Bestätigung seitens des Jugendamts benötigt.

Erforderliche Unterlagen und Terminvereinbarung

Bitte klären Sie zunächst telefonisch ab, welche Unterlagen in Ihrem Fall für den Antrag auf Beistandschaft erforderlich sind und vereinbaren Sie einen Termin, damit Ihre Sachbearbeiterin bzw. Ihr Sachbearbeiter genügend Zeit für Sie hat.

Zusammenarbeit zwischen Eltern und Beistand

Ihre elterliche Sorge wird durch die Beantragung einer Beistandschaft nicht eingeschränkt. Der Beistand ist aber im Rahmen seines Wirkungskreises neben Ihnen gesetzlicher Vertreter des Kindes. Während der Dauer der Beistandschaft bedarf es daher klarer Absprachen zwischen Ihnen und dem Beistand und gegenseitiger Information:

  • Ihnen sollte bewusst sein, dass Sie dem Beistand einen Handlungsspielraum einräumen, der diesem ein eigenverantwortliches Handeln ermöglicht.
  • Sie müssen den Beistand über wesentliche Änderungen des Sachverhalts und Ereignisse von grundsätzlicher Bedeutung, wie zum Beispiel das Ausbleiben von Unterhaltszahlungen, Änderungen des Sorgerechts oder einen Umzug des Kindes zum anderen Elternteil umgehend informieren.

Ende der Beistandschaft und Antrag auf Aufhebung

Sollten Sie keinen Bedarf mehr für die Beistandschaft haben, beispielsweise nach Erledigung der Vaterschaftsfeststellung oder nach dem Beginn regelmäßiger Unterhaltszahlungen, oder die Beistandschaft aus anderen Gründen nicht mehr wünschen, können Sie die Beistandschaft jederzeit schriftlich beenden. Diese endet mit Eingang Ihres Schreibens beim Jugendamt. Falls Sie zu einem späteren Zeitpunkt erneut Hilfe benötigen, können Sie sich selbstverständlich wieder an das zuständige Jugendamt wenden.

Eventuelle Beendigung bei Änderungen der elterlichen Sorge

Üben die Eltern das Sorgerecht gemeinsam aus, dann endet die Beistandschaft, wenn das Kind nicht mehr beim antragstellenden Elternteil lebt oder wenn die Eltern nicht mehr getrennt leben.

Automatische Beendigung mit Volljährigkeit

Die Beistandschaft endet automatisch mit der Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes.

Umzug ins Ausland

Die Beistandschaft endet auch, wenn das Kind nicht mehr in Deutschland wohnt.


Weitere Informationen über die Beistandschaft

Kontakt

Stadt Nürnberg - Jugendamt

Abteilung Beistand- und Amtsvormundschaft

Muggenhofer Straße 136

3. Stock (Beistandschaft) und 6. Stock (Amtsvormundschaft)

90429 Nürnberg


Parkplätze sind eher rar! Von der U-Bahn-Haltestelle Eberhardshof benötigen Sie circa 8 Minuten für den Fußweg von rund 600 Metern.


Verwaltung:

Telefon 09 11 / 2 31-34 89

Telefax 09 11 / 2 31-84 66

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:


Öffnungszeiten:

Mo - Fr 8.30 - 12.30 Uhr, Do bis 15.30 Uhr.
Termine nach Vereinbarung.



Abteilungsleitung: Stefan Böhler

Muggenhofer Straße 136/3. Stock


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Beistandschaft

Muggenhofer Straße 136/3. Stock


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Amtsvormundschaft

Muggenhofer Straße 136/6. Stock


Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:

Weitere Informationen für

Beistandschaft

Antrag zur Aufhebung

Online-Antrag für eine schriftliche Auskunft über die Alleinsorge

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