Wahlhelfende


Wir suchen Dich!

Wir suchen zur Europawahl 2024 Unterstützung für das Wahlamt

Befristet bis 31.07.2024 suchen wir für das Team "Wahlvorstandseinteilung" Mitarbeitende. Der Aufgabenschwerpunkt liegt unter anderem in der Gewinnung von rund 5.000 Wahlhelfenden.


Demokratie miterleben? Werde Wahlhelferin! Werde Wahlhelfer!

Werde Wahlhelferin! Werde Wahlhelfer!

Europawahl am 9. Juni 2024

Für die Europawahl am 9. Juni 2024 brauchen wir Menschen wie dich, damit unsere demokratische Wahl gut und sicher ablaufen kann. Ein besonderes Ehrenamt ist das der Wahlhelferin bzw. des Wahlhelfers.

Bist du am Wahltag mindestens 16 Jahre alt? Dann melde dich freiwillig, um uns bei der Durchführung der Europawahl zu unterstützen.

Die Stadt Nürnberg sucht interessierte Bürgerinnen und Bürger, die bei Wahlen aktiv als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer mitarbeiten möchten.

Demokratie lebt davon, dass Bürgerinnen und Bürger aktiv am politischen Geschehen teilnehmen. Als Wahlhelferin/Wahlhelfer bildest du das Fundament der Wahlorganisation und bist daher für einen reibungslosen Wahlablauf unerlässlich. Nach Schließung der Wahllokale hilfst du beim Auszählen der Stimmzettel und ermittelst so das Ergebnis. Auch die Ergebnisse der Briefwahl können nur durch deine Mitarbeit festgestellt werden.

In Nürnberg werden für eine Wahl circa 5.000 Wahlvorstandsmitglieder benötigt. Neben den städtischen Bediensteten und Mitarbeitenden aus anderen Behörden benötigen wir auch deine Mithilfe.

Werde Wahlhelferin! Werde Wahlhelfer!

Du möchtest Wahlhelferin oder Wahlhelfer werden? Folge unserem Link!

Schulungsunterlagen für Wahlhelfende

Auf deinen Einsatz als Wahlhelfer oder Wahlhelferin bereitet dich die Stadt Nürnberg mit Schulungsunterlagen und -videos optimal vor. Du findest die Unterlagen auf dieser Seite links im Unterseiten-Verzeichnis unter "Schulungsunterlagen" oder über folgenden Link:

Antworten auf deine Fragen

Wie kann ich mich bewerben?

Ganz einfach online.
Bitte nutze das Formular "Online Anmeldung" nur für Neuanmeldungen.
Für Fragen und Anregungen verwende bitte unser Kontaktformular.

Brauche ich bestimmte Voraussetzungen?

Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer kann jede Person werden, die selbst wahlberechtigt bzw. stimmberechtigt ist.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Du musst am Wahltag mindestens 18 Jahre, bei Europawahlen (ab 2024) 16 Jahre alt sein.
Du musst folgende Staatsangehörigkeit haben:
- bei Kommunalwahlen und Europawahlen die deutsche oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit (Unionsbürgerschaft),
- bei Bundestagswahlen sowie Landtags- und Bezirkswahlen die deutsche Staatsangehörigkeit.

Welche Aufgaben hat ein Wahlvorstand?

Der Wahlvorstand sorgt für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl bzw. Abstimmung und hat dabei folgende Aufgaben:
- Wahrung der Geheimhaltung und Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung im Wahlraum,
- Überprüfung der Wahl- bzw. Stimmberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses,
- Ausgabe des Stimmzettels,
- Vermerk über die Wahlteilnahme im Wählerverzeichnis,
- Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels,
- Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk bzw. Stimmbezirk
- Erstellung einer Niederschrift über die Durchführung der Wahlhandlung und über die Ermittlung des Wahlergebnisses

Wieviel Zeit muss ich einplanen?

Die allgemeinen Wahlvorstände treffen sich um 7:30 Uhr im Wahllokal, um den Raum einzurichten und für die Wahlhandlung vorzubereiten. Bei den allgemeinen Wahlvorständen wird in der Regel bis 18:00 Uhr in zwei „Schichten“ gearbeitet. Die Absprache der Pausen treffen die Wahlvorstandsmitglieder eigenverantwortlich. Ab 18:00 Uhr wird das Wahlergebnis ermittelt. An der Auszählung der Stimmen nehmen dann wieder alle teil. Diese kann - je nach Umfang der Wahl - mehrere Stunden in Anspruch nehmen.

Die Briefwahlvorstände treffen sich am Nachmittag und bereiten die Auszählung vor, die dann ebenfalls um 18:00 Uhr beginnt.

Wie erfahre ich, wo und wie ich eingesetzt werde?

Rechtzeitig vor dem Wahltag erhältst du eine schriftliche Berufung, aus der auch hervorgeht, in welchem Wahlraum und in welcher Funktion du eingesetzt bist.

Bekomme ich eine Aufwandsentschädigung?

Die Höhe der Aufwandsentschädigung ist von der Art der Wahl und der Aufgabe im Wahlvorstand abhängig.

Bei der Europawahl am 9. Juni 2024 erhalten

- Wahlvorstehende und Schriftführende jeweils 80 €,
- stellvertretende Wahlvorstehende und stellvertretende Schriftführende 70 € und
- Beisitzende jeweils 50 €.

Zusätzlich 50 € oder freier Tag?

Wenn dir von deiner Arbeitsstelle für den in Nürnberg geleisteten Wahldienst kein freier Tag gewährt wird, erhältst du zusätzlich einen Betrag von 50 €. Du erhältst diesen Betrag auch, wenn du auf den freien Tag verzichtest.

Die Aufwandsentschädigung wird ca. 6 Wochen nach der Wahl auf Dein Konto überwiesen.

Detaillierte Informationen findest du in der

Wie beantrage ich die Aufwandsentschädigung? Wo kann ich meine Kontodaten angeben?

Die Auszahlung der Entschädigung erfolgt ausschließlich unbar per Banküberweisung. Um das Geld unkompliziert, sicher und zeitnah zu erhalten, nutze bitte folgenden Onlineantrag. Bitte halte dein Berufungsschreiben mit deiner Wahlhelfer-ID bereit.

Wie werde ich auf den Einsatz vorbereitet?

Auf deinen Einsatz als Wahlhelfer oder Wahlhelferin bereitet dich die Stadt Nürnberg mit Schulungsunterlagen und -videos optimal vor. Du erhältst im Vorfeld eine Broschüre, aus der du alle wichtigen Informationen für den Wahltag entnehmen kannst. Schulungsunterlagen und Schulungsvideos werden dir hier online zur Verfügung gestellt. Des Weiteren finden Schulungen für Wahlvorstehende und Schriftführende sowie deren Stellvertretung kurz vor der Wahl per Videokonferenz statt. Schulungstermine können wenige Wochen vor der Wahl online gebucht werden.

Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Wahlvorstandsmitglied

Hast du noch Fragen? Brauchst du mehr Informationen?

Wahlamt der Stadt Nürnberg

Wahlvorstandseinteilung

Unschlittplatz 7a

90403 Nürnberg

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