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Diesen Termin benötigen Sie, wenn Sie Ihren von der Behörde oder dem Gericht aberkannten ausländischen Führerschein anerkennen lassen möchten.Der Antrag kann sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden.Zu Ihrem Termin bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:Gültiger Pass oder PersonalausweisAusländischer Führerschein im OriginalIm Falle einer Fahrerlaubnisentziehung durch ein Gericht: Rechtskräftiges Urteil oder Strafbefehl, mit dem die Entziehung der Fahrerlaubnis verfügt wurde und aus dem das Ende der Sperrfrist hervorgehtIm Falle einer Fahrerlaubnisentziehung durch eine auswärtige Behörde: Bestandskräftiger Bescheid, mit dem die Entziehung der Fahrerlaubnis verfügt wurdeDer Antrag kann 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werdenGebühren:Neuerteilung / Anerkennung einer Fahrerlaubnis 209,40 Euro (Ab 01.06.2024 beträgt die Gebühr 239,30 Euro)Sollte noch eine Restprobezeit bestehen, 210,20 Euro (Ab 01.06.2024 beträgt die Gebühr 252,90 Euro)Zusätzlich 13,00 Euro für das FührungszeugnisWeitergehende Informationen finden Sie auf unserer Link zu einer URL. Diese wird im nächsten Fenster zum Anlicken angezeigt