Hilfe zur Erziehung für Nürnberger Eltern

Hilfe zur Erziehung und Hilfe für junge Volljährige in Nürnberg


Anlässe für Hilfe zur Erziehung (HzE)

Es gibt immer wieder Situationen, in denen Eltern an ihre Grenzen kommen und Unterstützung bei der Erziehung ihres Kindes benötigen, die über eine kurze Beratung oder Krisenintervention hinaus geht. Hier greifen meisten sogenannte ambulante Hilfen, die das Zusammenleben von Eltern und Kind unterstützten. Können oder wollen dagegen Eltern ihren Pflichten längerfristig nicht nachkommen und das Jugendamt muss zum Schutz eines Kindes eingreifen, dann bedarf es meist sogenannter stationärer Hilfen, also der Betreuung des Kindes in einer Einrichtung oder einer Pflegefamilie.


Anspruchsberechtigte der HzE sind die Personensorgeberechtigten

Für längerfristig notwendige Hilfen hat der Gesetzgeber im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII), im Paragraph 27, die Hilfe zur Erziehung definiert: „Ein Personensorgeberechtigter hat bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe (Hilfe zur Erziehung), wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.“

Hilfe zur Erziehung kann sich auch an eine vorübergehend erforderliche Inobhutnahme anschließen. Den Anspruch auf HzE haben die Personensorgeberechtigten, also entweder die Eltern oder ein vom Familiengericht bestellter Ergänzungspfleger oder Amtsvormund. Gestellt wird der Antrag in allen Fällen beim Allgemeinen Sozialdienst (ASD).


Anspruch auf Hilfe für junge Volljährige (HfjV), Nachbetreuung

Diese Hilfe können auf Antrag auch junge Volljährige bis zur Vollendung ihres 21. Lebensjahres erhalten, die nicht mehr bei den Eltern leben, aber auch noch nicht selbständig ihr Leben in die Hand nehmen können. Definiert ist diese Hilfe im Paragraph 41 SGB VIII: „Einem jungen Volljährigen soll Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung gewährt werden, wenn und solange die Hilfe aufgrund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist. Die Hilfe wird in der Regel nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt; in begründeten Einzelfällen soll sie für einen begrenzten Zeitraum darüber hinaus fortgesetzt werden.“

In der Regel wird die Hilfe für junge Volljährige im Anschluss an eine Hilfe zur Erziehung gewährt, wenn diese Unterstützung bis zur Verselbständigung erforderlich ist.


Antrag auf Hilfe zur Erziehung oder Hilfe für junge Volljährige

Den Antrag auf Hilfe zur Erziehung stellen die Personensorgeberechtigten, also entweder die leiblichen Eltern oder gegebenenfalls der Ergänzungspfleger beziehungsweise der Amtsvormund des Kindes beim ASD. Gleiches gilt für junge Volljährige. Der ASD leitet diese Hilfe ein und ist für den gesamten Prozess der Hilfegewährung federführend.


Mitwirken der Eltern bzw. der jungen Volljährigen

Die Beteiligung von Vater und Mutter des Kindes oder Jugendlichen ist wichtig, ebenso das Mitwirken der jungen Volljährigen. Die Mitwirkung ist Grundlage für das Gelingen der Hilfe. Ohne Mitwirkung der Eltern und der Kinder, Jugendlichen oder jungen Volljährigen kann eine Hilfe nicht erfolgreich sein. Der Erfolg hängt außerdem stark davon ab, wie gut alle Beteiligten zusammen arbeiten.


Wer berät und wo kann die Hilfe beantragt werden?

Die sozialpädagogischen Fachkräfte des Allgemeinen Sozialdienstes (ASD) beraten Nürnberger Eltern, Kinder und Jugendliche sowie junge Volljährige bei Problemen in der Familie oder bei Schwierigkeiten mit der eigenen Lebensgestaltung. Der Antrag auf Hilfe zur Erziehung ist beim ASD zu stellen. Die Fachkräfte führen eine Entscheidung über den Antrag herbei, teilen diese den Personensorgeberechtigten bzw. den jungen Volljährigen mit und begleiten den Verlauf der Gewährung der Hilfe.


Formen der Hilfe zur Erziehung, bei denen Eltern + Kind zusammenleben

Die unterschiedlichen Formen von Hilfe zur Erziehung orientieren sich am Bedarf der Familie. Bei den meisten Hilfen leben Eltern und Kind weiterhin zusammen. Ist dies nicht möglich, dann wird das Kind im Rahmen der Hilfe zur Erziehung in einer Einrichtung oder in einer Pflegefamilie betreut. Jugendliche und junge Erwachsene, die in der Lage sind, weitgehend eigenständig zu leben, können diese Hilfe erhalten, obwohl sie bereits in einer eigenen Wohnung leben.

HzE in Form von Erziehungsberatung

In der Erziehungsberatung werden Fragen der Erziehung und zu familiären Problemen und Konflikten durch speziell geschulte Fachkräfte (Psychologen und Sozialpädagogen) mit Kindern, Jugendlichen und Eltern geklärt. Erziehungsberatung ist gezielte Hilfe, um Abhilfe für die unterschiedlichsten Probleme zu erarbeiten.

HzE in Form von Sozialer Gruppenarbeit

Die Soziale Gruppenarbeit unterstützt Kinder ab 7 Jahren und Jugendliche durch soziales Lernen in der Gruppe beim Überwinden von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen.

HzE in Form von Sozialem Training

Soziales Training ist für Jugendliche und junge Erwachsene, die wegen einer Straftat erstmals oder wiederholt vor dem Jugendgericht stehen und eine entsprechende richterliche Weisung erhalten haben. Von den jungen Menschen wird ein Reflektieren der Straftat und ihrer Folgen gefordert. Ziel ist, sozial anerkannte Verhaltensweisen einzuüben. Im Mittelpunkt stehen lebenspraktische Fragen aus dem Alltag der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Schulden, Wohnen, Schule und Ausbildung etc.). Das Soziale Training erfolgt auf Weisung des Jugendgerichts.

HzE in Form einer Erziehungsbeistandschaft

Bei dieser Form der Hilfe wird die Erziehung des Kindes beziehungsweise Jugendlichen in der Familie von Fachkräften durch regelmäßige Beratung und Unterstützung begleitet. Das Kind bzw. der Jugendliche wird bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen, im Umgang mit den Leistungsanforderungen der Schule oder Ausbildung, bei Kontakten zu Gleichaltrigen, sowie bei Problemen innerhalb der Familie unterstützt. Auch Freizeitaktivitäten können Bestandteil der Hilfe sein.

HzE in Form von Sozialpädagogischer Familienhilfe (SPFH)

Sozialpädagogische Familienhilfe ist die intensivste Hilfeform innerhalb der Familie. Eine sozialpädagogische Fachkraft bietet durch eine umfangreiche Betreuung und Begleitung der gesamten Familie im familiären Umfeld Hilfe bei Erziehungsaufgaben und beim Bewältigen von Alltagsproblemen sowie bei Bedarf auch bei der Organisation des Haushalts. Unterstützung beim Lösen von Konflikten und Krisen durch Hilfe zur Selbsthilfe gehört ebenfalls dazu. Die Fachkraft arbeitet für mehrere Stunden pro Woche direkt vor Ort mit der Familie an praktischen Lösungen. Sie entlastet die Familie und unterstützt bei Kontakten nach außen.

HzE in Form der Betreuung in einer Heilpädagogische Tagesstätte (HPT)

Die Betreuung in einer heilpädagogischen Tagesstätte wird angeboten für (Schul-)Kinder mit massiven Verhaltensauffälligkeiten und Entwicklungsverzögerungen und Kinder, die wegen familiärer Schwierigkeiten intensive Unterstützung benötigen. Durch die Heilpädagogischen Tagesstätten finden Eltern Hilfe für Ihr Kind an allen Schultagen ab Unterrichtsschluss und zum Teil in den Ferien. Dort erfolgt eine intensive Förderung der Kinder, die Selbstwertprobleme, Schwierigkeiten mit anderen Menschen, Lern- und Leistungsprobleme und Entwicklungsverzögerungen haben. Das Abklären, ob die Betreuung in einer Heilpädagogischen Tagesstätte erforderlich und geeignet ist, leistet die „Beratungsstelle für Kinder und Jugendliche mit Entwicklungsauffälligkeiten oder Behinderungen“ beim Gesundheitsamt der Stadt Nürnberg.


Hilfe zur Erziehung innerhalb oder außerhalb der Herkunftsfamilie

HzE in Form von Intensiver Sozialpädagogische Einzelbetreuung (ISE)

Für Jugendliche und junge Volljährige

Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung können Jugendliche ab 14 Jahren und in Ausnahmefällen auch junge Volljährige erhalten, die entweder in ihrem Elternhaus oder außerhalb leben. Viele dieser jungen Menschen haben sich (manchmal nur vorübergehend) vom Elternhaus gelöst, sind orientierungslos und halten sich vielleicht in einer Jugend-Szene oder Subkultur auf. Sie sind von der „gängigen“ Jugendhilfe nur schwer erreichbar. Die Lebenssituation der jungen Menschen ist häufig geprägt durch negative Vorerfahrungen wie Beziehungsabbrüche, Gewalt, Strafffälligkeit, Vernachlässigung, Suchtmittelkonsum, etc. Die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (ISE) ist eine Unterstützung zur Einbindung der jungen Menschen in das soziale Umfeld sowie zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung. Die Betreuung erfolgt durch eine sozialpädagogische Fachkraft. Es handelt sich um eine längerfristige Kontaktanbahnung, Beratung und Begleitung mit dem Ziel, schrittweise Lösungen anzustreben sowie neue Perspektiven zu entwickeln. Die Hilfe knüpft jeweils an die momentane Lebenssituation des jungen Menschen an. Gemeinsam mit der Fachkraft werden einzelne Schritte zur selbständigen Lebensführung geplant und eingeübt.

HzE in Form von Ambulanter Intensive Begleitung (AIB)

Für Jugendliche und junge Volljährige

Die Ambulante Intensive Begleitung für Jugendliche und junge Volljährige ist ein intensives und flexibles und auf 90 Tage begrenztes Angebot der Jugendhilfe. Es ist entwickelt worden für Jugendliche und junge Volljährige zwischen 14 und 21 Jahren, deren Leben durch Krisen gekennzeichnet ist und die in verschiedenen Bereichen Probleme haben. Das können Schwierigkeiten mit der Polizei, der Justiz, mit der Schule oder in der Ausbildung, aber auch (drohende) Obdachlosigkeit oder das Gefühl, nicht zu wissen wie es weitergeht, sein. Voraussetzung ist die Motivation der jungen Menschen, etwas un uhrem Leben zu verändern. Die meisten haben Ressourcen, die bei einer gezielten Unterstützung eine Stabilisierung der Lebenssituation erwarten lassen. Das Ziel von AIB ist die (Re-)Integration des Jugendlichen in ein stabiles Umfeld durch alte oder neue Unterstützer, die ihn auch noch nach den drei Monaten der Begleitung durch AIB unterstützen und ihm weiterhelfen. Die praktische Hilfe steht im Vordergrund. Unterstützer können aus der weiteren Umgebung der Familie (Großeltern, Paten, ...) oder dem Freundes- oder Bekanntenkreis stammen. Es können ehemalige Lehrer sein, Trainer, Mitarbeiter von Ämtern oder Behörden...

Logos Jugendamt und Schlupfwinkel e.V.

Ein Angebot in Kooperation zwischen Jugendamt und Schlupfwinkel e.V.


Hilfe zur Erziehung außerhalb der Herkunftsfamilie

Es gibt Situationen, in denen Eltern verstärkt Belastungen ausgesetzt sind und ihre Kinder nicht mehr angemessen selbst betreuen können:

  • Krankheit
  • Überforderung
  • Finanzielle Sorgen
  • Paar- / Eheprobleme
  • Trennung / Scheidung
  • Alkohol- und/oder Drogenabhängigkeit

Wenn Eltern nicht mehr mit ihrem Alltag und/oder ihrem Kind fertig werden, ist der erste Schritt, sich an den Allgemeinen Sozialdienst (ASD) zu wenden. In einem persönlichen Gespräch wird über mögliche Hilfen informiert und im nächsten Schritt, falls erforderlich, die geeignete Hilfe zur Erziehung eingeleitet.

HzE in Form von Vollzeitpflege in einer Pflegefamilie

Für Kinder, Jugendliche oder junge Volljährige

Die Betreuung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen durch eine Pflegefamilie ist eine Form der Hilfe zur Erziehung, wenn Kinder bzw. junge Menschen für einen bestimmten Zeitraum oder auf Dauer nicht bei ihren Eltern leben können und die Unterstützung durch Pflegeeltern wichtig ist. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite

HzE in Form von Heimerziehung

Für Kinder & Jugendliche

Die Betreuung und Erziehung in Form von Heimerziehung ist erforderlich, wenn Kinder und Jugendliche aus verschiedenen Gründen nicht (mehr) in ihrer Familie leben können oder dort nicht die nötige Förderung und Betreuung erhalten (können) und eine Vermittlung in eine Pflegefamilie nicht möglich bzw. nicht die richtige Form der Hilfe ist. Heimerziehung ist entweder in familienähnlicher Form oder in Gruppen organisiert. Sie wird von verschiedenen Trägern der Jugendhilfe angeboten. Informationen über das Kinderheim der Stadt Nürnberg mit Wohngruppen für Kinder und Jugendliche sowie einer Wohngruppe mit Elterntraining erhalten Sie auf der Seite

HzE in Form von Betreutem Wohnen

Für ältere Jugendliche und junge Volljährige

Für Jugendliche und junge Volljährige, die nicht mehr bei ihren Eltern leben können und keine Betreuung rund um die Uhr mehr brauchen, aber noch in einigen Lebensbereichen Unterstützung zum selbständigen Leben benötigen, kann betreutes Wohnen die geeignete Hilfe sein. Durch sozialpädagogische Fachkräfte wird stundenweise gezielt Rat und Hilfe zur Lebensbewältigung angeboten. Die Jugendlichen wohnen entweder in Wohngruppen oder in der eigenen Wohnung – je nach Grad der Selbständigkeit.


Datenschutz und Schweigepflicht

Im Rahmen der Beratungsgespräche und Vorbereitung der Hilfe zur Erziehung, erfahren die Fachkräfte der sozialen Dienste von den Eltern, Kindern oder Jugendlichen viel über die Familie und einzelne Familienmitglieder. Es handelt sich um Informationen über die aktuelle, oft problematische Situation, um rechtliche Dinge wie die elterliche Sorge, wer wo wohnt, aber auch, was durch eine Hilfe geleistet und erreicht werden soll. Selbstverständlich dürfen diese Informationen nicht ohne Ihre Zustimmung weitergegeben werden.

Die zuständigen Stellen im Jugendamt und im Allgemeinen Sozialdienst benötigen Informationen und Daten, um die Hilfe leisten zu können. Die Daten dürfen allerdings nur im Rahmen der Aufgaben verwendet werden.

Ist das Hinzuziehen weiterer Fachkräfte, wie zum Beispiel von der Erziehungsberatung, erforderlich, wird vorher mit den Familien besprochen, welche für die Beratung wichtigen Informationen weitergegeben werden sollten. Eine automatische Information anderer Stellen findet nicht statt. Die Weitergabe von Daten an unbeteiligte Dritte, wie Nachbarn, Arbeitgeber oder Schule ist ausgeschlossen.


Kontakt

Antrag auf Hilfe zur Erziehung beim ASD, mehr auf der Seite

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