Informationen für Partner aus dem Bereich Lernförderung

Gutschein Lernförderung

Das Sozialamt schließt mit den Kooperationspartnern im Vorfeld eine Vereinbarung über die Erbringung und Abrechnung der Leistungen.
Der Gutschein gibt Auskunft über das zu unterrichtende Fach, die Anzahl der zu unterrichtenden Stunden und den Zeitraum, in dem die Lernförderstunden zu geben sind. Lernförderstunden, die außerhalb des genannten Zeitraums liegen, können nicht abgerechnet werden.
Eine Lernförderstunde dauert 45 Minuten. Der Einzelunterricht wird mit bis zu 20 Euro, der Gruppenunterricht mit bis zu 15 Euro vergütet.

Bitte bei der Abrechnung beachten

Bitte verwenden Sie pro Fach jeweils ein Abrechnungsformular und legen den Originalgutschein/die Originalgutscheine bei.
Gutscheine können bis 12 Monate nach Ablauf des auf dem Gutschein benannten Zeitraums mit dem Dienstleistungszentrum abgerechnet werden.

Bei Fragen nehmen Sie bitte Kontakt auf!

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Flyer

Abrechnungsformulare

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