Gewässerschutz in Nürnberg

Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen

Unter Gewässerschutz versteht man alle Bestrebungen, sämtliche Gewässer wie z.B. Bäche, Flüsse und das Grundwasser zu erhalten und vor dauerhaften Schäden nachhaltig zu schützen.

So dürfen Stoffe an einem oberirdischen Gewässer nur so gelagert oder abgelagert werden, dass eine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit oder des Wasserabflusses nicht zu besorgen ist (§ 32 Wasserhaushaltsgesetz).

Die Fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft (fkS)

ist zuständig für:

  • Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (Beratung, Begutachtung, Überwachung) im gewerblichen, landwirtschaftlichen und privaten Bereich, z.B. Tankstellen, Mistlagerung, Heizölverbraucheranlagen
  • Fachliche Stellungnahmen zu wasserrechtlichen Verfahren, z.B. Ausnahmen zu Wasserschutzgebiets-Verordnungen
  • Beratung von Bürgern und Antragstellern in wasserwirtschaftlichen Sachverhalten z.B. Kleinkläranlagen, Versickerungsanlagen, Erdwärmesonden
  • Technische Vorprüfung wasserrechtlicher Anträge und abschließende Begutachtung wasserwirtschaftlicher Sachverhalte
  • Kontrolle von Betrieben und Anordnung von Sofortmaßnahmen bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen

Technischer Umweltschutz


Herr Zollinger

Telefon 09 11 / 2 31-33 70

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:

Fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft


Frau Veit

09 11 / 2 31-58 65



Frau Näpfel-Löder

Telefon 09 11 / 2 31-90 446

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