Newsletter Ausgabe 01-2021: Leihgeräte für Schülerinnen und Schüler

Hintergründe und aktueller Sachstand

Da dieses Thema vielen „auf den Nägeln brennt“, möchten wir hier gerne etwas ausführlicher berichten.

Ursprünglich vonseiten der Bundesregierung geplant war ein Zuschuss direkt an Schülerinnen und Schüler bzw. Eltern. Letztlich hat man sich in Abstimmung mit den Ländern jedoch dafür entschieden, die Fördergelder als „Sonderbudgets“ den Schulträgern zur Beschaffung von Leihgeräten zur Verfügung zu stellen.

Ende Mai haben wir die ersten Informationen über Eckdaten des Sonderbudgets sowie die voraussichtliche Förderhöhe erhalten. Daraufhin haben wir umgehend die Gesamtmenge des damals jüngst abgeschlossenen iPad-Rahmenvertrags abgerufen und eine weitere Vergabe angestoßen. Die Geräte (sowie weitere, bereits vorher an den Schulen vorhandene mobile Endgeräte) sollen primär dem Verleih an Schülerinnen und Schüler ohne eigenes Endgerät dienen.

Seit September wurden die Geräte ausgeliefert, und auch die Koffer, die für eine spätere Nutzung an den Schulen erforderlich sind (sekundärer Zweck), wurden nach und nach geliefert. Anstelle der ursprünglich für 2020 geplanten 1.000 iPads haben wir nun rund 7.900 iPads bestellt! Die letzten werden jetzt, im März, noch ausgeliefert.

Leider heißt das, dass noch immer viele benötigte Geräte fehlen. Der Vertragspartner, der unsere erste Ausschreibung Anfang 2020 gewonnen hatte und entsprechend auch als Erster unsere Bestellungen erhalten hatte, hat uns leider mitgeteilt, dass er erhebliche Lieferschwierigkeiten hat. Diese liegen wohl zum Teil auch in der aktuellen Lage am Weltmarkt begründet (ein Abgleich mit vielen Großstädten in Deutschland hat dies bestätigt). In einer kurzfristigen Abfrage der „akuten Bedarfe“ im Dezember haben wir versucht herauszufinden, wo wir dringend handeln müssen; eine weitere folgte Ende Januar.

Wir bedanken uns an dieser Stelle herzlich bei den Schulen, die Geräte zur kurzfristigen Umverteilung zur Verfügung gestellt haben!

Ebenso möchten wir uns bei allen Schulen bedanken, die teils trotz hoher eigener Bedarfe die Bereitschaft signalisiert haben, einzelne nicht akut benötigte Geräte zum Verleih an anderen Schulen zur Verfügung zu stellen! Über die Hilfsbereitschaft und das Engagement der Beteiligten haben wir uns sehr gefreut. Sofern es sich nur um eine geringe Zahl an verfügbaren Geräten handelte, haben wir uns entschlossen, dieses Angebot nicht anzunehmen, um diese Schulen nicht übermäßig zu belasten – das Angebot wurde dennoch wertgeschätzt!

In einem ersten Schritt haben wir bei der Umverteilung diejenigen Schulen ausgewählt, die 1. bislang noch gar keine Geräte erhalten hatten (und auch keine nennenswerten „Altbestände“ hatten), die 2. Bedarfe gemeldet hatten und bei denen 3. Abschlussklassen im tatsächlichen Distanzunterricht unterrichtet werden sollten. Nach der Verschärfung des Lockdowns haben wir schließlich versucht, alle uns gemeldeten akuten Bedarfe soweit möglich zu bedienen.

Wir hoffen, dass nun alle Schulen zumindest die dringendsten Bedarfe an Leihgeräten decken konnten und weitgehend alle Schülerinnen und Schüler am Distanzunterricht teilnehmen können.

SoLe Runde 1: Anteil der Geräte pro Schüler nach Schularten

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Verteilung der iPads in Nürnberg (Bestellungen bis 31.12.2020): Anzahl an Geräten in Relation zur Schülerzahl, nach Schularten

WICHTIG für alle Schulleitungen

Bitte aktualisieren Sie regelmäßig im OWA-Postfach die Zahl der Geräte, die Sie an Schülerinnen und Schüler verliehen haben! Bislang sind dort nur wenige Geräte als verliehen gemeldet – entsprechend verkündet das KM auch, dass überall genügend Geräte vorhanden wären...

Ein neuer Rahmenvertrag wurde soeben genehmigt, sodass wir demnächst weitere Bestellungen auf den Weg bringen werden. Sobald wir nähere Informationen haben, werden wir die Schulen direkt informieren – die Lage am Weltmarkt ist jedoch weiterhin angespannt, bitte beachten Sie daher, dass Lieferzeiten weiterhin länger dauern können. Bei der Verteilung der Leihgeräte wurden die Meldungen aus der EDV-Abfrage 2020 bestmöglich berücksichtigt. Bislang nicht gedeckte Bedarfe werden wir nun so gut wie möglich versuchen zu bedienen.


Support

Warum bekommen wir unterschiedliche Koffer, Hüllen, …?

Als öffentlicher Auftraggeber sind wir an die Vorgaben des Vergaberechts gebunden. Im Hinblick auf die Sondersituation 2020 gab es zwar einzelne Erleichterungen, nichtsdestotrotz können wir Bestellungen (insbesondere bei den dahinterliegenden Beträgen) nicht frei tätigen.

Im sogenannten Leistungsverzeichnis werden die „Mindestanforderungen“ festgehalten, die erfüllt sein müssen und die auf Ergebnissen einer Markterkundung sowie (soweit möglich) auf bisherigen Erfahrungen basieren. Die Festlegung einer bestimmten Marke bzw. eines bestimmten Produktes stellt meist eine Markteinschränkung dar, da ggf. nicht mehr alle Interessierten bieten können, und muss daher gut begründet werden. Unter den eingegangenen Angeboten wird schließlich das wirtschaftlichste ausgewählt.

Daher haben die Schulen innerhalb von kurzer Zeit bspw. zwei unterschiedliche Koffer-Modelle erhalten. Beide erfüllen die grundlegenden Anforderungen, unterscheiden sich jedoch. Die Erfahrungen aus diesen Ausschreibungen fließen in zukünftige mit ein, es wird jedoch auch weiterhin dazu kommen, dass unterschiedliche Modelle geliefert werden.

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