Bevölkerungsschutz

Impressionen aus dem Bevölkerungsschutz

Die Stadt Nürnberg und ihre Bürgerinnen und Bürger können durch außergewöhnliche Ereignisse, Krisen und große Schadenslagen bedroht werden.

Dies können zum Beispiel folgende Ereignisse und deren Folgen sein:

  • Unwetterereignisse (Sturm, Hitze, Schneeüberlastung)
  • Überschwemmungen
  • Ausfälle von wichtigen Infrastruktureinrichtungen (Strom, Wasser, Gas, Abwasser)
  • Anschläge mit kriminellem oder terroristischem Hintergrund
  • Großschadensereignisse (Flugzeugabsturz, Explosion, Dammbruch)
  • umfangreiche Freisetzungen chemischer, biologischer oder radioaktiver Gefahrstoffe
  • Pandemie- und Epidemiesituationen
  • Funde von Blindgängern aus dem 2. Weltkrieg
  • Störfälle in Industriebetrieben

In all diesen Fällen ist ein effektiver Bevölkerungsschutz notwendig, der auf Grundlage des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes (BayKSG) und des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes (ZSKG) aufgestellt wird.

Definition Bevölkerungsschutz:

Der Bevölkerungsschutz umfasst alle nichtpolizeilichen und nichtmilitärischen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung und Ihrer Lebensgrundlagen vor Katastrophen und anderen schweren Notlagen sowie den Auswirkungen von Kriegen und bewaffneten Konflikten.
Der Bevölkerungsschutz umfasst auch Maßnahmen zur Vermeidung, Begrenzung und Bewältigung der genannten Ereignisse.

Als eine wichtige Basis für den Bevölkerungsschutz stehen Helfer, Fahrzeuge und Gerätschaften der Nürnberger Hilfsorganisationen im Rettungsdienst, der Feuerwehr Nürnberg und des Technischen Hilfswerks Nürnberg, welche sich dem Katastrophenschutz verpflichtet haben, innerhalb der Stadt Nürnberg zur Verfügung.

Die Leitung, Koordination und Entscheidungen aller Maßnahmen trifft in einer Krisensituation die Katastropheneinsatzleitung der Stadt Nürnberg.
Ihre Leitung und Führung hat der Oberbürgermeister oder seine Stellvertreter.
Die Katastropheneinsatzleitung ist in die folgenden Bereiche unterteilt:

  • Die politisch-administrativen Entscheidungen trifft die Koordinierungsgruppe der Stadt Nürnberg, welche im Katastrophenfall (definierter Begriff aus dem BayKSG) zur „Führungsgruppe Katastrophenschutz“ wird.
  • Die operativ-taktischen Maßnahmen werden vom „Einsatzstab Örtliche Einsatzleitung“ unter Leitung des Örtlichen Einsatzleiters getroffen.

Die Information der Bevölkerung ist ein wichtiger Bestandteil des Bevölkerungsschutzes. Sie hat zwei Hauptfunktionen:

  1. Aufklärung der Bevölkerung über Schutz- und Hilfeleistungsmöglichkeiten
  2. Warnung der Bevölkerung vor akuten Gefahren

In Krisenfällen wird, nach Ankündigung, ein Bürgertelefon geschaltet, über das die Bürger der Stadt Nürnberg Informationen und Beratung erhalten. Darüber hinaus warnt die Stadt Nürnberg auch über das System "Katwarn". In besonderen Fällen, in denen eine unmittelbare Warnung der Bevölkerung und sofortiges Handeln notwendig ist, wird zukünftig auch das neue Sirenen-Warnsystem der Stadt Nürnberg zur Verfügung stehen, dass bis 2020 komplett in Betrieb gehen soll. Näheres zum Ausbaustand erfahren Sie in Kürze auf der Folgeseite zur Sirenenalarmierung.

Kontakt

Telefon 09 11 / 2 31-60 09 oder 64 00

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