Schülerbeförderung

Im folgenden möchten wir Ihnen die Grundlagen zur Schülerberförderung bzw. Kostenfreiheit des Schulwegs aufzeigen. Die Schülerbeförderung in Bayern wird durch das Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulwegs (Schulwegkostenfreiheitsgesetz) und in der Verordnung über die Schülerbeförderung (Schülerbeförderungsverordnung) der jeweils gültigen Fassung geregelt.

Allgemeine Informationen zum Anspruch auf Kostenfreiheit des Schulwegs bzw. der Rückerstattung von Fahrktosten finden Sie nachfolgend:

Für die nachfolgenden Schularten gibt es darüber hinaus Informationen zu den speziellen Regelungen in den jeweiligen Bereichen:

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