Fortschrittsanzeige

Widerspruch Datenübermittlung

Informationen und Hinweise

Von den Meldebehörden werden regelmäßig Daten an andere Behörden übermittelt. Anlass und Zweck der Datenübermittlungen, Datenempfänger sowie die übermittelten Daten werden durch das Meldegesetz, durch die 1. und 2. Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung und durch die Meldedatenverordnung (erlassen durch das Bayerische Staatsministerium des Innern) geregelt.

Das Meldegesetz räumt aber den Betroffenen ein, in bestimmten Fällen Datenübermittlungen zu widersprechen. Wenn Sie von dem Widerspruchsrecht Gebrauch machen wollen, können Sie dies hier online gegenüber der Stadt Nürnberg tun. Falls Sie mehrere Wohnungen haben, so wirkt Ihr Widerspruch nur gegenüber der Stadt Nürnberg. Für Wohnungen außerhalb der Stadt Nürnberg müssen Sie dies gesondert bei der jeweiligen Meldebehörde erklären.

Folgende Unterlagen werden zum Online-Widerspruch benötigt:
  • Personalausweis mit aktivierter eID-Funktion
Weitere Informationen über technische Voraussetzungen (Kartenleser, Browser, etc.) finden Sie unter www.personalausweisportal.de (externer Link).