Urkunden von Landesbehörden oder Kommunen zur Verwendung im Ausland; Beantragung einer Apostille oder Vorbeglaubigung für die Legalisation

Bitte reichen Sie Ihre Anträge für die Ausstellung von Apostillen und sonstigen Beglaubigungen (für die Verwendung im Ausland) möglichst schriftlich unter Benutzung des Antragsformulars ein. Sofern Sie hierzu Fragen haben, können Sie uns gerne telefonisch oder per E-Mail kontaktieren.

Bitte planen Sie bei der Einreichung von Anträgen eine Bearbeitungszeit von 3 Wochen sowie zusätzlich eine Postlaufzeit von mindestens einer Woche ein.

Für persönliche Termine ist vorab die telefonische Vereinbarung eines Termins (Telefonnummer 0981 53-1400) erforderlich.

Wenn Sie eine Urkunde einer bayerischen Landesbehörde oder einer Kommune im Ausland verwenden möchten, kann es sein, dass Sie die Urkunde beglaubigen lassen müssen. Die Echtheit der Urkunde kann durch Legalisation oder die Erteilung einer Apostille bescheinigt werden.