Informationen für Kindertageseinrichtungen

Nachfolgende Gutscheine können von Kindertageseinrichtungen abgerechnet werden, die eine Betriebserlaubnis und Buchungszeiten nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) haben.

Gutschein Ausflüge & mehrtägige Fahrten

Als Ausflüge zählen alle Aktivitäten, die die Kindertagesstätte nach Außen macht, wie der Besuch eines Kindertheaters oder Museums, ein Wandertag oder Schwimmkurs. Abgerechnet werden können die entstehenden Kosten wie Fahrtkosten, Imbiss und Eintritt.
Bei mehrtägigen Fahrten können Kosten abgerechnet werden wie etwa Fahrgeld, Verpflegung, Übernachtung und Eintritte. Taschengeld kann nicht abgerechnet werden. Fahrten, die mehr als 350 Euro kosten, sind von der Einrichtung gesondert zu begründen.

Bitte bei der Abrechnung beachten

Bitte legen Sie den Originalgutschein/die Originalgutscheine bei. Die Höhe der Kosten ist auf dem Gutschein zu vermerken. Der Gültigkeitszeitraum des Gutscheins muss mit dem Zeitpunkt der Fälligkeit der Zahlung oder dem Zeitpunkt der Durchführung der Fahrt übereinstimmen. Die Übersendung von Rechnungsbelegen ist nicht erforderlich.
Gutscheine können bis 12 Monate nach Ablauf des auf dem Gutschein benannten Zeitraums abgerechnet werden.

Gutschein Mittagessen

Die Mittagsverpflegung muss gemeinschaftlich ausgegeben werden. Mit dem Gutschein können ausschließlich die Kosten abgerechnet werden, die für das Mittagessen anfallen.
Die Kosten werden in voller Höhe übernommen.

Bitte bei der Abrechnung beachten

Bitte legen Sie den Originalgutschein/die Originalgutscheine (muss im Abrechnungsmonat gültig sein) bei. Bitte verwenden Sie für jeden Abrechnungsmonat ein gesondertes Formular. Bitte kennzeichnen Sie Gutscheine für Hortkinder durch ein „H“ auf dem Gutschein oder hinter dem Namen auf dem Abrechnungsformular.
Gutscheine können bis 12 Monate nach Ablauf des auf dem Gutschein benannten Zeitraums abgerechnet werden.

Gutschein Soziale & kulturelle Teilhabe

Teilhabegutscheine können in der Kindertageseinrichtung für zusätzliche Angebote eingesetzt und von dort abgerechnet werden, wenn das Angebot in der Einrichtung stattfindet. Das Angebot erfolgt in der Gemeinschaft und ist angeleitet.

Bitte bei der Abrechnung beachten

Bitte legen Sie den Originalgutschein/die Originalgutscheine bei. Bitte geben Sie auf dem Abrechnungsformular bei "Art der Teilhabeleistung" die konkrete Aktivität an.
Die Gutscheine können bis acht Monate nach Ablauf des auf dem Gutschein benannten Zeitraums angenommen und bis 12 Monate nach Ablauf des auf dem Gutschein benannten Zeitraums abgerechnet werden. Beispiel: Der auf dem Gutschein benannte Zeitraum ist vom 01.01.2019 - 31.05.2019. Der Gutschein kann bis zum 31.01.2020 für eine Aktivität verwendet werden. Abzurechnen ist der Gutschein bis spätestens 31.05.2020.

Bei Fragen nehmen Sie bitte Kontakt auf!

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