Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 174 / 02.03.2021

Einschulung von Erstklässlern

Wie bereits im Vorjahr, findet pandemiebedingt auch in diesem Jahr die Schulanmeldung für die zukünftigen Erstklasskinder für das Schuljahr 2021/2022 nicht an einem festen Schulanmeldungstag statt. Für die Schulanmeldung wurde für die staatlichen Grundschulen ein Anmeldezeitraum von Montag, 8. März, bis Freitag, 19. März 2021, vom Staatlichen Schulamt in der Stadt Nürnberg festgelegt.
 
Eine persönliche Anmeldung der Kinder durch mindestens einen Erziehungsberechtigten ist nicht erforderlich. Stattdessen erfolgt die Anmeldung telefonisch, schriftlich oder per E-Mail an den zuständigen Sprengelschulen. Hierzu wurden bereits von den Schulen Anmeldeunterlagen an die Erziehungsberechtigten per Post versandt. Eltern, die noch keine Anmeldungsunterlagen erhalten haben, können sich direkt mit der für sie zuständigen Sprengelschule in Verbindung setzen.
 
Grundsätzlich schulpflichtig sind alle Kinder, die bis zum 30. September 2021 sechs Jahre alt werden. Möchten Eltern, dass ihr schulpflichtiges Kind später eingeschult wird, müssen sie dies im Schulanmeldungszeitraum von Montag, 8. März, bis Freitag, 19. März 2021, an der zuständigen Sprengelschule beantragen. Die Entscheidung über die Zurückstellung trifft die zuständige Schulleitung. Kinder, die bereits im Schuljahr 2020/2021 vom Schulbesuch zurückgestellt wurden, werden jetzt schulpflichtig.
 
Für Kinder, die zwischen dem 1. Juli und dem 30. September sechs Jahre werden, gilt der neu eingeführte Einschulungskorridor. Eltern der betroffenen Kinder können nach Beratung und Empfehlung durch die Schulen frei entscheiden, ob ihr Kind zum kommenden Schuljahr oder erst ein Jahr später eingeschult werden soll. Der Termin zur Schulanmeldung ist unabhängig von der Entscheidung verpflichtend wahrzunehmen.
 
Wollen Eltern die Einschulung ihres Kindes auf das folgende Schuljahr verschieben, müssen sie dies der zuständigen Grundschule schriftlich bis spätestens zum 10. April 2021 mitteilen. Wird bis zum Stichtag keine Erklärung abgegeben, tritt die Schulpflicht zum kommenden Schuljahr ein.  
 
Möchten Eltern ihr noch nicht schulpflichtiges Kind vorzeitig einschulen lassen, ist dies in bestimmten Fällen ebenfalls möglich. Für Kinder, die zwischen 1. Oktober und 31. Dezember 2021 sechs Jahre alt werden, genügt ein Antrag und eine reguläre Anmeldung bei der zuständigen Schule, damit die Schule die Schulfähigkeit überprüft. Für Kinder, die nach dem 31. Dezember 2021 sechs Jahre alt werden, ist zusätzlich ein schulpsychologisches Gutachten nötig. In diesem muss nachgewiesen werden, dass das Kind vorrausichtlich mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann. Die Antragstellung auf ein solches schulpsychologische Gutachten ist bei der Schulanmeldung möglich.
 
Neben dem Einschulungszeitpunkt stellt sich oftmals die Frage nach dem Beschulungsort. Grundsätzlich gilt: Alle Kinder müssen die öffentliche Grundschule besuchen, in deren Schulsprengel sie wohnen. Von der gesetzlich vorgeschriebenen Schulsprengelpflicht können Ausnahmen nur bei Vorliegen von zwingenden persönlichen Gründen genehmigt werden. Voraussetzung hierfür ist immer, dass die beantragte Schule noch freie Schulplätze für Gastschulkinder hat. Antragsformulare für das Gastschulwesen oder für die Aufnahme in eine Grundschule mit gebundenen Ganztagsklassen sind im Schulanmeldungszeitraum an der zuständigen Sprengelschule erhältlich und sollen der zuständigen Sprengelschule bis Freitag, 26. März, vorliegen.

Die zuständige Grundschule im Sprengel kann unter
https://online-service2.nuernberg.de/Finder/?Gebietefinder gefunden werden.

Weitere Auskünfte erteilen auch das Amt für Allgemeinbildende Schulen unter den Telefonnummern 09 11 / 2 31-1 41 73 beziehungsweise 09 11 / 2 31-77 5 37, oder die Sekretariate/Schulleitungen der Grundschulen. Fragen zur Schulpflicht und dem Einschulungskorridor können ebenfalls dorthin gerichtet werden.  
 
Wichtige Informationen zur Schulpflicht und dem Gastschulwesen befinden sich außerdem auf der Internetseite  www.schulen-in-nuernberg.de unter „Häufig nach-gefragt“ abrufbar.    let
 

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