Mobilitätsbeschluss für Nürnberg

Mit großer parteiübergreifender Mehrheit hat der Ferienausschuss des Nürnberger Stadtrates am 27.01.2021 den „Mobilitätsbeschluss für Nürnberg“ gefasst. Auf Grundlage der Berücksichtigung aller Verkehrsarten soll die Mobilität in Nürnberg auch weiterhin stadtverträglich, effizient und ökologisch gestaltet werden. Den Anstoß für den Beschluss gaben die Initiatoren des „Radentscheid für Nürnberg 2020“, die im Rahmen eines Bürgerbegehrens rund 26.000 Unterschriften gesammelt hatten.

Nachhaltige Mobilität in Nürnberg

Erklärte Absicht ist es, den Anteil der Verkehrsarten des Umweltverbundes am Verkehrsaufkommen deutlich zu erhöhen. Bis 2030 soll dieser bei rund 68 % liegen – heute sind es 61 %. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen verschiedene Maßnahmen zur Stärkung des Umweltverbundes, also des Fuß- und Radverkehrs sowie des öffentlichen Nahverkehrs, realisiert werden.

Reporting zum Mobilitätsbeschluss

Die Ziele des Mobilitätsbeschlusses und der Umsetzungsstand der Maßnahmen werden in einem Bericht, dem sogenannten Reporting, aufgegriffen und dargelegt. Dabei sollen jährlich Planungen, Fortschritte, Umsetzungen und auch Hindernisse abgebildet werden. Das erste Reporting umfasst den Zeitraum 2021 bis Ende 2022.
In der Anlage 2022 befindet sich der Umsetzungs- und Planungsstand der Fahrradstraßen, Radvorrangrouten, Radschnellverbindungen sowie ein Plan zu den beschilderten Radrouten.
Das zweite Reporting bildet das Jahr 2023 ab.


Übergeordnete Ziele des Mobiltätsbeschlusses

Vision Zero – Verkehrssicherheit ist das oberste Ziel

Alle Maßnahmen sollen sich daran orientieren, die Zahl der Toten und Schwerverletzten im Straßenverkehr auf null zu reduzieren (vgl. Definition „Vision Zero“ des Deutschen Verkehrssicherheitsrats). Dazu sind bauliche und verkehrsregelnde Maßnahmen ebenso nötig wie Kommunikation.

Radverkehrsangebote fördern

Eine wichtige Rolle auf dem Weg hin zu einer stadtverträglichen Mobilität nimmt eine fahrradfreundliche Verkehrsplanung und deren zeitnahe Umsetzung ein. In Teilen sind die Forderungen des „Radentscheid für Nürnberg 2020“ im Mobilitätsbeschluss enthalten. Fokussiert wird auf die Schaffung einer attraktiven und intuitiven Infrastruktur für Radfahrende.

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Übergeordnetes Ziel ist die Schaffung eines durchgängigen und komfortablen Radwegenetzes mit sicheren Ausbaustandards. Ebenfalls sollen eine verbesserte Wegweisung, mehr Abstellmöglichkeiten sowie die stärkere Berücksichtung der Belange des Radverkehrs bei Baustellen die Sicherheit und den Komfort für Radfahrende erhöhen. Dazu werden weitere automatische Radzählstellen die Datenbasis erweiteren.

Konkret bedeutet dies unter anderem, dass Nürnberg jährlich 10 km Fahrradstraßen neu ausweisen möchte. Bis 2030 sollen das Radvorrangoutennetz von 135 km Länge sowie die bereits beschlossenen Radschnellverbindungen umgesetzt werden. Durch konsequenten Ausbau des Radwegenetzplans sollen 80 % aller Bürgerinnen und Bürger bis 2030 in einer Entfernung von weniger als 350 m vom Wohnort netzwirksame Radverkehrsinfrastruktur erreichen. Ebenfalls soll die beschlossene Roteinfärbung aller Radstreifen bis dahin abgeschlossen sein. Durch jährlich 1.000 neue, teils auch überdachte, Abstellmöglichkeiten und digitale Radwegeinformationen soll die Nutzung des Fahrrades komfortabler und niedrigschwelliger werden.


Fußverkehr stärken

Der Fußverkehr ist die natürlichste Form der Fortbewegung. Alle Wege enden und beginnen mit einem Fußweg. Fußgängerinnen und Fußgänger beleben unsere Städte. Sichere und komfortable Wege sowie Plätze mit einer hohen Aufenthaltsqualität sind entscheidend, um den Fußverkehr zu stärken.

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Im Rahmen des Projektes „Fußgängerfreundliche Stadtteile“ werden alle Stadtteile innerhalb des Rings bis 2030 systematisch hinsichtlich der Fußgängerfreundlichkeit untersucht und auf dieser Grundlage Maßnahmen zur Verbesserung der Situation vorgeschlagen. Zum Auftakt wird in 2021 ein Modellstadtteil festgelegt, in welchem bis 2024 die Maßnahmen umgesetzt sein sollen. Die Begehung der Stadtteile soll mit Beteiligung interessierter Bürgerinnen und Bürger erfolgen.

Verkehrsberuhigungsmaßnahmen zugunsten des Fußverkehrs, insbesondere durch neue Fußgängerbereiche, werden vor allem in Stadtteilen außerhalb der Altstadt geschaffen. Definierte Mindestmaße für Gehwege sollen Komfort und Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger erhöhen. Eine Neuordnung des Parkens zugunsten von mehr Platz für Zufußgehende und Grün wird eine zentrale Rolle spielen. Neue Qualitäten sollen durch klare Sichtbeziehungen, Begrünung, zusätzliche Verbindungen und die Beleuchtung von Gehwegen geschaffen werden.


Öffentlichen Personennahverkehr ertüchtigen

Der öffentliche Personennahverkehr bildet das Rückgrat städtischer Mobilität. Nur wenn aufgrund eines leistungsfähigen ÖPNV-Angebots möglichst viele Menschen auf die Nutzung eines Autos verzichten können, können weitere Flächen für den Fußgänger- und Radverkehr, für Grün und Aufenthaltsqualität geschaffen werden. Der Ausbau der Infrastruktur sowie eine Verbesserung des bestehenden Angebots bilden hierfür die Grundlage.

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Das Straßenbahnnetz wird bis 2026 mit den Projekten „Straßenbahnlückenschluss Minervastraße“, „Reaktivierung der Stadtparkschleife“ und „Straßenbahnverlängerung Brunecker Straße / Technische Uiversität Nürnberg“ ausgebaut. Die Stadtumlandbahn nach Erlangen und Herzogenaurach soll sich bis dahin im Bau befinden.

Auf allen Straßenbahnstrecken und wichtigen Buslinien sollen bis 2030 Taktverdichtungen umgesetzt werden. Auf allen Straßenbahnästen soll in der Haupt- und Nebenverkehrszeit ein 5-Minutentakt realisiert werden.


Autoverkehr sinnvoll nutzen

Auch in Zukunft wird es Menschen geben, die im Alltag oder für bestimmte Situationen auf ein Kfz angewiesen sind. Daher ist es wichtig, dass der Kfz-Verkehr gewährleistet, aber im Sinne der Stadtverträglichkeit auf Hauptverkehrsachsen gebündelt und emissionsfrei gestaltet wird.

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Zur Förderung der multimodalen Verkehrsmittelnutzung sollen weitere Mobilpunkte eingerichtet werden, so dass bis 2025 im Stadtgebiet 100 Stationen und ein dichtes innerstädtisches Netz entstehen. An Mobilpunkten, welche sich nach Möglichkeit im unmittelbaren Umfeld von Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs befinden, können Carsharing-Fahrzeuge und Räder ausgeliehen werden. Somit wird die Verknüpfung verschiedener Verkehrsarten ermöglicht.

Die Schaffung von Quartiersgaragen bei geeigneter Parkraumbewirtchaftung und gleichzeitger Reduzierung der Stellplätze im öffentlichen Raum schafft Platz für andere Bedarfe. Um die Einpendlerströme zu verringern, werden alternative Angebote für Pendler gestärkt.


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