Bauwasserhaltung
Für das Ableiten von Grundwasser im Rahmen von Bauwasserhaltungen ist grundsätzlich eine wasserrechtliche Genehmigung notwendig, welche mindestens vier Wochen vor Beginn der Maßnahme beim Umweltamt der Stadt Nürnberg zu beantragen ist.
Weitere Hinweise zur Bauwasserhaltung können Sie unserem Merkblatt zur Bauwasserhaltung entnehmen.
Hinweise:
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Anträge auf Bauwasserhaltung können auch digital eingereicht werden.
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Sofern das Grundwasser in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird, ist zusätzlich ein separater Antrag an die
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg
Peuntgasse 12
90402 Nürnberg
zu stellen.
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Wird mehr Grundwasser als 100.000 m³ pro Jahr entnommen, so muss eine Umweltverträglichkeitsvorprüfung durchgeführt werden. Wenn erhebliche nachteilige Auswirkungen auf grundwasserabhängige Ökosysteme zu erwarten sind, wird eine standortbezogene Vorprüfung sogar schon ab einer jährlichen Entnahmemenge von 5.000 m³ erforderlich. Für die Umweltverträglichkeitsvorprüfungen sind dem Antrag geeignete Unterlagen beizufügen. Das Verfahren mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist deutlich zeitaufwendiger. Es ist daher ratsam, bei Vorhaben dieser Größenordnung möglichst frühzeitig einen Antrag zu stellen.
Technischer Umweltschutz
Frau Mohr
Telefon 09 11 / 2 31-41 10
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Frau Kinzkofer
Telefon 09 11 / 2 31-34 67
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