Fachstelle für Flüchtlinge


Informationen Geflüchtete aus der Ukraine


Rechtskreiswechsel: Neue Regelungen für Geflüchtete

Ab 1. Juni wechselt für die meisten Geflüchteten aus der Ukraine die Zuständigkeit. Hilfebedürftige haben dann Anspruch auf Leistungen nach SGB II. Für diese Personen ist dann nicht mehr das Sozialamt, sondern das Jobcenter Nürnberg-Stadt zuständig.

Die Infografik erklärt Schritt für Schritt, wie und wo hilfsbedürftige Geflüchtete existenzsichernde Leistungen beantragen können. Die Infografik können Sie sich hier als PDF-Datei herunterladen. Darin sind die jeweiligen Behörden verlinkt.

Informationen über weitere Hilfen für Menschen aus und in der Ukraine

Die Stadt Nürnberg hat ein Hilfspaket mit Angeboten für Geflüchtete aus der Ukraine zusammengestellt. Wichtige Informationen finden Sie hier:


Informationen Asylbewerber und Flüchtlinge


Um die Aufgabe der Unterbringung und sozialen Betreuung von Asylbewerbern zu koordinieren wurde beim Sozialamt die "Fachstelle für Flüchtlinge" eingerichtet.

Übergangswohnen für anerkannte Flüchtlinge

Das Übergangswohnen soll dabei helfen den Integrationsprozess weiter zu unterstützen. Nach der Anerkennung müssen Flüchtlinge die Gemeinschaftsunterkünfte verlassen und eigenen Wohnraum finden. Aufgrund von sprachlichen und bürokratischen (etc.) Hürden, fällt das manchen schwerer als anderen.

Die Stadt Nürnberg hilft, indem sie Wohnungen unterschiedlicher Größe, gemäß dem Mietenspiegel anmietet. Hierbei können langfristige Mietverträge abgeschlossen werden. Die monatlichen Mietzahlungen an den Eigentümer erfolgen über die Stadt Nürnberg, welche die Wohneinheiten dann an anerkannte Flüchtlinge untervermietet.

Sie sind Eigentümer und wollen Ihr Objekt für diesen Zweck an uns vermieten?

Dann wenden Sie sich gerne mit dem Kontaktformular an uns.


Wenn Sie Flüchtlingen helfen möchten


Weitere Informationen zu den Leistungen für Asylbewerber und Ansprechpartner


Information zum aktuellen Publikumsverkehr im Sozialamt


Derzeit sind persönliche Vorsprachen nur im Ausnahmefall möglich. Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin unter 0911/231-7 75 85.

Ihre Anliegen können Sie jederzeit - soweit Ihnen möglich - telefonisch, schriftlich oder per E-Mail übermitteln: sha-unterbringung-asyl@stadt.nuernberg.de

Für Notfälle wird von Montag bis Freitag von 8:30 bis 12:30 Uhr ein Notdienst eingerichtet.


Kontakt


Amt für Existenzsicherung und soziale Integration- Sozialamt

Fachstelle für Flüchtlinge

Kirchenweg 56

90419 Nürnberg


Telefon 09 11 / 2 31- 27 204

Telefax 09 11 / 2 31- 23 320

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:


Öffnungszeiten:

Bitte beachten Sie, dass derzeit Vorsprachen nur nach telefonischer Terminvereinbarung unter 0911/231-77 585 möglich sind.


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