Kinderbetreuungskosten:

Beitragsübernahme für Kita und Tagespflege

Zuschuss zu Freizeitmaßnahmen oder Ferienmaßnahmen

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Die Kosten der Kinderbetreuung und Ferienmaßnahmen können ganz oder teilweise übernommen bzw. erlassen werden, wenn die Zahlung für Eltern oder dem Elternteil finanziell nicht möglich ist. Hierfür müssen die unten stehenden Voraussetzungen erfüllt werden. Es ist ein Antrag mit den entsprechenden Unterlagen zu stellen.


FAQs

Welche Voraussetzungen muss ich für die Kostenübernahme/den Kostenerlass erfüllen?

Anspruch auf Übernahme bzw. Erlass der Teilnahmebeiträge für die Betreuung von Kindern ab einem Jahr in Kindertageseinrichtungen oder in Tagespflege durch das Jugendamt der Stadt Nürnberg haben Familien, die in Nürnberg wohnen und denen die Kosten aufgrund ihres Einkommens nicht zuzumuten ist.

Für Kinder unter einem Jahr können unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. Erwerbstätigkeit, Studium, Umschulung beider Elternteile) die Kinderbetreuungskosten ebenfalls übernommen werden.

Die Kosten für die Betreuung werden übernommen, sofern Sie:
• Leistungen des Jobcenters zur Sicherung des Lebensunterhalts (SGB II-Leistungen),
• Leistungen nach dem 3. oder 4. Kapitel des SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung),
• Leistungen nach den §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes,
• Kinderzuschlag nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes oder
• Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) erhalten.

Die Kinderbetreuungskosten werden in voller Höhe übernommen, eine Einkommensberechnung findet in diesen Fällen nicht statt.

Für Kinder unter 3 Jahren werden ohne weitere Prüfung die Kosten für eine Buchungszeit von bis zu 6 Stunden täglich (30 Stunden/Woche) und für Kinder ab dem 3. Lebensjahr für eine Buchungszeit von bis zu 8 Stunden täglich (40 Stunden/Woche) in voller Höhe übernommen.

Hinweise für die Beantragung von Erlass der Teilnahmebeiträge für die Betreuung in Kindertagespflege:

Kinder ab dem 3. Lebensjahr haben bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung (nicht Kindertagespflege) für eine Betreuungszeit von bis zu 40 Std./Woche.

Nur bei besonderem Bedarf oder ergänzend kann das Kind in Kindertagespflege gefördert werden.

• Die Übernahme der Elternbeiträge durch das Jugendamt Nürnberg ist dann möglich, wenn ein besonderer Bedarf vorliegt. Die Voraussetzungen werden im Einzelfall geprüft.
• Wenn Ihrem Kind kein freier und geeigneter Kindergartenplatz zur Verfügung steht, so ist die Übernahme der Elternbeiträge durch das Jugendamt Nürnberg für eine Tagespflegestelle nur dann möglich, wenn Ihr Kind im "Kita-Portal" (Link unten) Nürnberg angemeldet ist und auch angemeldet bleibt.

Falls Sie Unterstützung bei der Betreuungsplatz-Suche benötigen, können Sie sich an die Servicestelle Kitaplatz des Jugendamts Nürnberg wenden (Telefon 09 11 / 2 31-1 04 44, Terminvereinbarung (Link unten)).

Sofern Sie keine der oben genannten Sozialleistungen erhalten, prüft die wirtschaftliche Jugendhilfe mit einer Einkommensberechnung, ob die Kinderbetreuungskosten in voller Höhe oder teilweise übernommen werden können. Anhand folgender stark vereinfachter Berechnungsbeispiele können Sie vorab unverbindlich einsehen, ob und in welcher Höhe die Übernahme bzw. ein Zuschuss ggf. möglich ist.

Welche Voraussetzungen müssen für den Zuschuss zu einer Freizeitmaßnahme erfüllt sein?

Zuschüsse können gewährt werden, wenn die Familie in Nürnberg wohnt und die Kosten der Maßnahme aufgrund ihres Einkommens nicht zuzumuten ist (Zumutbarkeit siehe "Kostenübernahme/Kostenerlass der Kinderbetreuung").

Die Zuschüsse können kalenderjährlich einmal gewährt werden für Kinder von 6 bis 13 Jahren, Jugendliche von 14 bis 17 Jahren oder junge Volljährige von 18 bis 21 Jahren für eine Ferienfahrt von mindestens 4 und höchstens 28 Tagen.

Bezuschusst werden nur Maßnahmen die von der Stadt Nürnberg, den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege mit Sitz in Nürnberg, den Jugendverbänden und Jugendgemeinschaften im Kreisjugendring Nürnberg-Stadt (KJR) oder anderen öffentlich anerkannten Trägern der Jugendarbeit mit Sitz in Nürnberg. In Ausnahmefällen werden auch Maßnahmen von Trägern in Kommunen gewährt, die an Nürnberg angrenzen.

HINWEIS FÜR FREIWILLIGE LEISTUNG:
Bei der Bezuschussung von Freizeitmaßnahmen bzw. Ferienfahrten handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Stadt Nürnberg, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Das Jugendamt hat deshalb Regelungen getroffen, wer Zuschüsse bekommen kann (persönliche Voraussetzungen) und wie sich der Zuschuss errechnet (wirtschaftliche Voraussetzungen). Auskunft erteilt die Wirtschaftliche Jugendhilfe.

Welche Fristen muss ich für die Antragstellung beachten?

Der Antrag sollte vor Aufnahme Ihres Kindes in die Kindertageseinrichtung oder die Tagespflegestelle bzw. vor Beginn der Ferienmaßnahme gestellt werden.

Was muss ich tun, wenn sich Änderungen während der Kostenübernahme ergeben?

Falls sich während der Kostenübernahme oder Bezuschussung etwas ändert, ist dies dem Jugendamt umgehend mitzuteilen. Es erfolgt dann eine Neuberechnung. Falsche oder unvollständige Angaben sowie das Versäumnis der Mitteilung von Änderungen können zu einer Rückforderung der zu Unrecht bezogenen Leistungen führen.

Ist Ihr Antrag bereits in Bearbeitung oder bewilligt und die Buchungszeiten verändern sich, benötigen wir die von der Kindertageseinrichtung ausgefüllte Änderungsmitteilung.


Erforderliche Unterlagen für die Beantragung

Aktueller Leistungsbescheid über

  • Leistungen des Jobcenters zur Sicherung des Lebensunterhalts (SGB II-Leistungen),
  • Leistungen nach dem 3. oder 4. Kapitel des SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) des Sozialamts,
  • Leistungen nach den §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes,
  • Kinderzuschlag nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes oder
  • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)

Falls Sie keine der oben genannten Sozialleistungen beziehen, reichen Sie bitte folgende Nachweise ein:

  • Einkommensbelege für Einkünfte jeder Art der letzten 3 Monate vor Antragstellung
  • Einkommensunterlagen bei Selbständigen wie z.B. aktuelle Gewinn- und Verlust-Rechnung, letzter Steuerbescheid
  • Nachweise über Kosten der Unterkunft (z. B. Mietvertrag, bei Eigenheim: monatliche Zinszahlungen, Betriebskosten)
  • Nachweise über Ausgaben für Versicherungen
  • Nachweise über Ausgaben für besondere Belastungen (z. B. Unterhaltszahlungen für ein Kind außerhalb des eigenen Haushaltes)
  • Gebührenbescheid bei städtischen Kitas, den Elternbeitragsbescheid bei Tagespflege bzw. die Beitragsbestätigung der Kita eines freien Trägers

Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen notwendig werden. In diesem Fall werden Sie hierüber nach der Antragstellung schriftlich informiert.

Für die Übernahme der Tagespflegebeiträge sind zusätzlich noch folgende Unterlagen notwendig:

  • Arbeitszeitbescheinigung bzw. Schulbescheinigung
  • Angaben zu den Wegezeiten zwischen Arbeitsstelle und Tagespflegeperson
  • ggf. Schichtplan


Möglichkeit 1 der Antragstellung: Schnell, sicher und online über Mein Nürnberg

Die sicherste und schnellste Möglichkeit der Antragstellung ist online über ein freigeschaltetes „Mein Nürnberg“-Konto.

Online Service Midi

1. Schritt: Bei „Mein Nürnberg“ registrieren

Legen Sie sich ein persönliches „Mein Nürnberg“-Konto an. Danach können Sie alle Anliegen sicher und bequem online erledigen.

Anmelden als Gast ohne Registrierung

Diesen Antrag können Sie auch ohne „Mein Nürnberg“-Konto online ausfüllen. Wenn Sie die Funktion „Weiter als Gast“ wählen, gelangen Sie sofort zum Online-Formular und können es schnell und unkompliziert abschicken. Bitte beachten Sie: Anders als mit einem „Mein Nürnberg“-Konto müssen Sie alle Daten manuell eingeben. Außerdem können wir mit Ihnen nur per Post kommunizieren.

2. Schritt: Online beantragen

Übernahme der Kinderbetreuungskosten (Kita Beiträge)

Bitte halten Sie die oben genannten Unterlagen bereit.

Übernahme der Betreuungskosten für Kindertagespflege

Bitte halten Sie die oben genannten Unterlagen bereit.

Wichtig: Bitte vermeiden Sie mehrfache Antragstellungen!

Bitte reichen Sie pro Kind nur einen Antrag (Online, Mail, Post, Fax oder persönlich) ein. Möchten Sie fehlende Unterlagen nachreichen, so nutzen Sie bitte den Upload-Assistenten.


Möglichkeit 2 der Antragstellung: Einsendung per Post, Mail oder Fax

Senden Sie uns bitte das ausgefüllte und von Ihnen unterschriebene Antragsformular mit den entsprechenden Unterlagen (siehe Informationen oben)

- per Post (An: Stadt Nürnberg – Jugendamt, Übernahme von Kinderbetreuungskosten, Dietzstraße 4, 90443 Nürnberg

- per Fax (09 11 / 2 31-72 97)

- per Mail über das

Anträge bei Bezug von Sozialleistungen:

Anträge sofern Sie keine der oben genannten Sozialleistungen erhalten:

Den Antrag auf eine Tagespflegeperson können Sie auch bei einer der beiden Vermittlungsstellen für Tagespflege stellen:

Wichtig: Bitte reichen Sie nur Kopien ein!

Unterlagen werden gescannt und anschließend vernichtet. Originalunterlagen können nicht zurückgesandt werden.


Terminvereinbarung zur Antragstellung oder Abgabe von Unterlagen

Online-Terminvereinbarung

Telefonische Terminvereinbarung

unter 09 11 / 2 31-68 75


Nachreichung von Unterlagen zur Übernahme von Kinderbetreuungskosten

Sie haben den Antrag auf Übernahme der Kinderbetreuungskosten bereits beantragt und möchten nur die noch fehlenden Unterlagen nachreichen:


Öffnungszeiten und Ansprechpartner/-innen

Service-Hotline

09 11 / 2 31-68 75

Übernahme von Kinderbetreuungskosten

Dietzstraße 4

3. Stock

90443 Nürnberg


Von der Abteilung werden die Anträge auf Übernahme von Teilnahmebeiträgen für Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Ferienmaßnahmen bearbeitet.


Tanja Hösl

Abteilungsleitung


Telefon 09 11 / 2 31-2 16 74

Telefax 09 11 / 2 31-72 97

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:


Öffnungszeiten:

Termine nach Vereinbarung.



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