PIN-Brief

Typ: Artikel

Der PIN-Brief enthält für Sie wichtige Informationen über Ihren Personalausweis mit Online-Ausweis – bewahren Sie diesen Brief immer gut auf.

Nach der Beantragung Ihres Personalausweises erhalten Sie einen PIN-Brief von Ihrer Behörde. Der PIN-Brief enthält für Sie wichtige Informationen über die Online-Ausweisfunktion (Online-Ausweis) Ihres Personalausweises.

Bewahren Sie diesen Brief immer gut auf.

In dem Brief sind zwei Informationen mit Sichtschutzfolien (so genannte Rubbelfelder) abgedeckt:

• Ihre Transport-PIN,
• Ihre Nummer zur Aufhebung der PIN-Blockade (PUK)

Diese Informationen dürfen nur Ihnen bekannt sein.

Von der Transport-PIN zur eigenen PIN

Ihren Online-Ausweis können Sie nutzen, sobald Sie die Transport-PIN durch Ihre selbstgewählte, sechsstellige PIN ersetzt haben.

Setzen Sie die sechsstellige PIN nicht, ist der Online-Ausweis nicht einsatzbereit.

Sie können die Transport-PIN zu einem beliebigen Zeitpunkt Ihrer Wahl kostenfrei in Ihre selbstgewählte, sechsstellige PIN ändern:

  • bei Abholung Ihres Personalausweises oder später in Ihrer Behörde
  • in der Software für den Online-Ausweis
  • an einem Bürgerterminal.

Am 6. November 2023 wurde eine aktualisierte Fassung der AusweisApp veröffentlicht. Sie ist sowohl auf der Website https://ausweisapp.bund.de als auch in den App Stores verfügbar. Bereits vorhandene Installationen wurden bzw. werden automatisch auf den neuesten Stand gebracht. Das gewohnte Logo der App bleibt. Mit dem Update wird – neben wesentlichen inhaltlichen Verbesserungen - auch die Bezeichnung der App auf "AusweisApp" geändert.

Im PIN-Brief steht gegenwärtig noch die alte weiterhin die Bezeichnung "AusweisApp2". An der Aktualisierung des PIN-Briefs wird bereits gearbeitet

Ihre selbstgewählte Geheimnummer (PIN)

Ihre selbstgewählte PIN darf nur Ihnen bekannt sein. Verwenden Sie keine leicht zu erratende Zahlenkombination, also weder "123456", noch Ihr Geburtsdatum oder andere Zahlen, die auf dem Ausweis zu lesen sind.

Ihre PIN können Sie jederzeit selbst mit Ihrem Smartphone oder am eigenen Computer ändern. Dazu benötigen Sie die geeignete Software, zum Beispiel die AusweisApp.

Ihre PIN können Sie außerdem an einem Bürgerterminal ändern.

In einer Pass- und Ausweisbehörde können Sie die PIN sowohl ändern, als auch neu setzen lassen, falls Sie Ihre PIN vergessen haben.

Nach zweimaliger falscher Eingabe Ihrer PIN müssen Sie einen dritten Versuch durch Eingabe der sechsstelligen Zugangsnummer (CAN) freischalten. Sie finden die CAN auf der Vorderseite Ihres Ausweises.

Nach der dritten falschen Eingabe wird der Online-Ausweis blockiert. Die Blockade können Sie mit der PUK aufheben.

Bitte beachten Sie: Für die Nutzung der Unterschriftsfunktion benötigen Sie eine eigene Signatur-PIN. Diese setzen Sie selbst, wenn Sie ein Signaturzertifikat auf Ihren Ausweis laden.

Ihre Nummer zur Aufhebung der PIN-Blockade (PUK)

Ihre Nummer zur Aufhebung der PIN-Blockade (PUK) benötigen Sie, wenn Sie Ihre PIN-Nummer dreimal falsch eingegeben haben.

Sie können die PUK maximal zehn Mal verwenden. Danach muss eine neue PIN gesetzt werden. Das können Sie kostenlos in einer Pass- oder Ausweisbehörde erledigen.

Ihr Sperrkennwort

Sie benötigen Ihr zufällig erzeugtes Sperrkennwort, wenn Sie den Online-Ausweis sperren lassen möchten.

Ist der Online-Ausweis gesperrt, können Sie Verwaltungsleistungen nicht mehr online beantragen, sondern müssen einen Termin in der Behörde vereinbaren. Sie können Ihren Personalausweis aber wie gewohnt als Sichtausweis im täglichen Leben oder an elektronischen Grenzkontrollanlagen (so genannten Smart Borders oder eGates) nutzen.

Ging Ihr Ausweis verloren oder ist er gestohlen worden? Lesen Sie bitte hier, was jetzt sofort zu tun ist.

Hinweis für unter 16-Jährige

Den PIN-Brief erhalten Sie, wenn Sie zum Antragszeitpunkt mindestens 15 Jahre und 9 Monate alt sind.

Haben Sie zum Antragszeitpunkt das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet, ist der Online-Ausweis noch deaktiviert.
Nach Ihrem 16. Geburtstag können Sie den Online-Ausweis kostenfrei in Ihrer Personalausweisbehörde aktivieren. Sie setzen dort Ihre selbstgewählte, sechsstellige PIN und bekommen von der Behörde das Sperrkennwort für den Online-Ausweis mitgeteilt.