Nr. 82 / 03.02.2021
Seit November 2020 tritt die hochpathogene aviäre Influenza (sogenannte Geflügelpest) auch in Bayern auf. In Franken wurden bisher bei drei Gänsen im Landkreis Haßberge und einem Huhn im Landkreis Bayreuth Viren des Subtyps H5N8 festgestellt. Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche, die durch die Ausscheidung von Viren über Körpersekrete verbreitet wird und vorwiegend Wassergeflügel, Hühner und Aas fressende Vögel (Greifvögel) – nicht jedoch Singvögel oder Tauben – befällt.
Klein- und Hobbyhaltungen besonders gefährdet
Besonders gefährdet sind hierbei vor allem Klein- und Hobbyhaltungen unter 1 000 Stück Geflügel, wovon in Nürnberg aktuell 439 gemeldet sind. Dazu gehören Hühner-, Puten-, Gänse-, Enten-, Perlhuhn-, Rebhuhn-, Fasanen-, Laufvogel- und Wachtelhaltungen, für die im Normalfall die strikten Biosicherheitsanforderungen der größeren Geflügelbetriebe nicht gelten. Als Biosicherheitsmaßnahmen werden alle Vorsorgemaßnahmen verstanden, die gegen eine Einschleppung oder Weiterverbreitung von Seuchenerregern gerichtet sind.
Zur Verhinderung einer Ausbreitung der Geflügelpest beziehungsweise deren Eintrags im Stadtgebiet erlässt die Stadt Nürnberg (wie alle anderen bayerischen Kreisverwaltungsbehörden auch) in Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz eine Allgemeinverfügung, um Biosicherheitsmaßnahmen bereits für kleinere Betriebe anzuordnen. Diese gilt für alle Geflügelhalter im Stadtgebiet Nürnberg. Sie werden darin aufgefordert, dass
Standardmäßige Pflichten der Geflügelhalter
Darüber hinaus weist das Veterinäramt noch einmal darauf hin, dass zum Schutz der Ausbreitung von Tierseuchen in Geflügelhaltungen standardmäßig folgende Pflichten der jeweiligen Halterinnen und Halter von Geflügel zu beachten sind:
Auch wenn von der Vogelgrippe für den Menschen keine unmittelbare Gefahr ausgeht, müssen diese Maßnahmen sofort umgesetzt werden, damit das Influenzavirus nicht auf die Nutztierbestände übergreift und sich der wirtschaftliche Schaden für die Geflügelhaltungen in Grenzen hält.
Fütterungsverbot für Wasservögel
Außerdem dürfen Wasservögel nicht gefüttert werden, um größere Ansammlungen von Wasservögeln und damit eine erhöhte Übertragungsgefahr zu vermeiden. In Grünanlagen ist das Füttern von Fischen und Wasservögeln nach der Grünanlagensatzung ohnehin verboten. Da durch Fütterungen Wildvögel in großer Zahl auch über weite Strecken angezogen werden, stellen sie „Hot-Spots“ dar, an denen viele Vögel zur gleichen Zeit zusammentreffen und dort den Virus übertragen und ausscheiden können.
Daniela Rickert, Leiterin des Veterinäramts, sagt dazu: „Wenn diese Maßnahmen konsequent befolgt werden, hoffen wir die Nutzgeflügelbestände zu sichern. Dennoch könnte es möglich sein, zu einem späteren Zeitpunkt auch die Aufstallung anzuordnen.“ Gleichzeitig gibt sie zu bedenken, dass die Geflügelpest für die gehaltenen Tiere eine tödliche Bedrohung darstellt und dass Impfungen und Heilversuche verboten sind. Es ist also im Interesse eines jeden Tierhalters, sich an die Vorgaben zu halten.
Tote Wildvögel nicht anfassen
Laut dem Robert Koch-Institut sind in Deutschland bislang keine Erkrankungen beim Menschen mit aviären Influenzaviren aufgetreten und es gibt derzeit weltweit keine Hinweise für eine fortgesetzte Mensch-zuMensch-Übertragung mit solchen Viren. Nach bisherigen Erfahrungen scheint es nur bei engem Kontakt mit erkrankten oder verendeten Vögeln sowie deren Produkten oder Ausscheidungen zur Übertragung der Viren vom Tier auf den Menschen zu kommen. Wer einen kranken oder verendeten Wildvogel findet, sollte diesen daher nicht anfassen.
Um das Tierseuchengeschehen im Blick zu halten, ist es notwendig, tote Wasservögel untersuchen zu lassen. Wer ab drei Exemplare eines toten Schwans oder sonstiger toter Wasservögel, wie Gänse, Enten, Möwen, Kormorane und Reiher auffindet, meldet dies bitte der Polizei (Telefon 110). Andere Wildvögel sollen nur gemeldet werden, wenn an einer Stelle mehr als zehn tote Tiere liegen. alf
Weiterführende Informationen zur Vogelgrippe:
Friedrich-Löffler-Institut: www.fli.de, Robert Koch-Institut: www.rki.de, Bundesinstitut für Risikobewertung: www.bfr.bund.de, Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit: www.lgl.bayern.de. alf
Leitung:
Andreas Franke
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