Gastschulwesen Grund- und Mittelschulen

Alle Kinder müssen grundsätzlich die öffentliche Grundschule besuchen, in deren Schulsprengel sie wohnen. Die sogenannten jeweiligen Schulsprengel bestimmt die Bezirksregierung Mittelfranken für jede Grundschule und Mittelschule als ein räumlich abgegrenztes Gebiet. Auskünfte, welche die zuständige Sprengelschule oder das zuständige Förderzentrum im Sprengel ist, erteilt das Amt für Allgemeinbildende Schulen unter der Telefon 09 11/2 31-1 41 73.

Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann aus zwingenden persönlichen Gründen der Besuch einer anderen Grundschule bzw. Mittelschule gestattet werden. Hierzu muss ein entsprechender Antrag gestellt werden.

Die Entscheidung über ein sogenanntes Gastschulverhältnis trifft die für die Sprengelschule zuständige Gemeinde im Einvernehmen mit dem Schulaufwandsträger der aufnehmenden Schule. Grundsätzlich kann die Genehmigung über ein Gastschulverhältnis jeweils zum Schuljahresende widerrufen werden, sobald die zwingenden persönlichen Gründe nicht mehr vorliegen (Art. 43 BayEUG).

Auf Antrag der Eltern genehmigte Gastschüler werden nicht in die kostenlose Schülerbeförderung einbezogen. Für eine evtl. notwendige Schülerbeförderung müssen die Eltern selbst sorgen.

Bei Fragen zum Gastschulwesen im Beruflichen Schulbereich wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Berufliche Schule bzw. an Ihren Ausbildungsbetrieb.

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