Newsletter Ausgabe 01-2021: Dienstgeräte für Lehrkräfte

Aktueller Sachstand und Ausblick

Ein weiteres „heiß diskutiertes“ Thema sind natürlich die Lehrerdienstgeräte. Auch hier wurde nach langen Verhandlungen mit den Spitzenverbänden statt einem Zuschuss direkt an die Lehrkräfte ein Sonderbudget gebildet, über das die Sachaufwandsträger Geräte beschaffen sollen. Die für Bayern geltende Richtlinie (“SoLD”) wurde Ende Januar veröffentlicht und beinhaltet folgende Eckpunkte:

  • Bayern erhält 77,2 Mio. € Fördergelder aus Bundesmitteln und stockt diese um 15 Mio. € auf.
  • Die Richtlinie geht von einem Gerätepreis inkl. Zubehör von 750 € aus.
  • Der Sachaufwandsträger erhält pro Gerät eine Verwaltungspauschale von 250 € für Ersteinrichtung, Softwarekosten etc.
  • Daraus resultiert eine Gesamtförderung von 92.200 Geräten in Bayern.
  • Die Förderung geht von einer Ausgabe an ca. 2/3 der Lehrkräfte aus, da bereits ca. 20.000 Dienstgeräte vorhanden seien.
  • Letztlich entscheidet die Schulleitung, wie die 2/3-Menge in Kollegium verteilt wird.
  • Die Geräte sind personalisierte Dauer-Leihgeräte.
  • Verwendungszweck laut Richtlinie: Die Konfiguration der Geräte soll im konkret vor Ort technisch leistbaren Umfang die dienstliche Kommunikation, Verwaltungstätigkeiten und die pädagogische Gestaltung des Unterrichts einschließlich Unterrichtsvor- und -nachbereitung nach Maßgabe der dienstlichen Erfordernisse und vorhandenen IT-Infrastruktur ermöglichen.

Die Stadt Nürnberg begrüßt die Initiative von Bund und Land, das Thema Dienstgeräte nun konkret anzugehen, hat doch die Corona-Zeit deutlich gemacht, dass vor allem Distanzunterricht nicht dauerhaft auf Basis von privaten Endgeräten zu leisten ist.
Das Team Digitale Schule hat dennoch bereits bei der Entwicklung der Richtline auf verschiedenen Wegen versucht, die Kernprobleme des Konzepts offen an Entscheidungsträger zu kommunizieren:

a) Ausstattung von 2/3 der Lehrkräfte

Dieser Aspekt setzt voraus, dass, wie in der Richtlinie formuliert, bereits eine vorhandene Ausstattung mit Dienstgeräten vorliegt. Das ist an den Schulen in Nürnberg nicht der Fall, es ist unklar, auf welcher Datenbasis diese Einschätzung des Ministeriums getroffen wurde. Sind diese Geräte nicht vorhanden, ist es zwangsläufig notwendig, dass 1/3 der Lehrkräfte auch zukünftig mit privaten Endgeräten arbeiten muss – dies hat verschiedene Nachteile für die Lehrkräfte und für die Administration.

b) Kostenkalkulation von 750 € + 250 € = 1.000 € pro Gerät

Das Team Digitale Schule hat bereits im Herbst 2020 damit begonnen, in Workshops mit Vertretern aller Schularten und den Schulaufsichten die Anforderungen an passende Geräte zu ermitteln. Eine daran anschließende Marktanalyse hat ergeben, dass passende mobile Endgeräte inkl. dem geforderten Zubehör nicht unter einem Beschaffungspreis von ca. 1.000 € erhältlich sind. Dabei sind alle anfangs anfallenden Kosten für die Ersteinrichtung, Softwarelizenzen und ein Mobile Device Management nicht enthalten – die angesetzte Verwaltungspauschale i.H.v. 250 € ist dafür ungefähr ausreichend, müsste aber zusätzlich zum Gerätepreis angesetzt werden.

c) Fehlende Förderfähigkeit der laufenden Kosten

In der Richtlinie ist dazu formuliert: „Nicht zu den Investitionsausgaben zählen Ausgaben der Verwaltung (Personalausgaben, sächliche Verwaltungsausgaben), Finanzierungskosten sowie Ausgaben für den laufenden Betrieb und Support der beschafften Lehrerdienstgeräte.“
Es liegt jedoch auf der Hand, dass diese Kosten einen erheblichen Teil in einer Gesamtkostenrechnung ausmachen und bereits vor Beschaffung der Geräte beziffert werden müssen. In öffentlichen Bekanntmachungen seitens der staatlichen Stellen wurde für diese Kosten auf die Mittel der Corona-Hilfe II: Administration hingewiesen, die entsprechende Bund-Länder-Vereinbarung wurde am 03.11.2020 unterzeichnet, eine konkrete Ausgestaltung auf Länderebene steht jedoch aus.

Das Team Digitale Schule hat deshalb in Absprache und mit Unterstützung der Referentin für Schule und Sport, Frau Trinkl, dem Stadtrat ein “Nürnberger Konzept” vorgelegt, dass am 3. März im Ferienausschuss (der derzeit anstelle des Stadtrats tagt) beschlossen wurde. Das Konzept nimmt die Grundlagen der Förderung auf und sieht diese Zusätze vor:

  • Ausstattung aller, d.h. städtischer und staatlicher, Lehrkräfte (nach Abstimmung mit den Schulaufsichten, ggf. Untergrenze an Lehrerwochenstunden, etc.), basierend auf der Stammschule der Lehrkräfte.
  • Poolgeräte an jeder Schule für Lehrkräfte ohne Gerät (Lehrkräfte mit geringer Stundenzahl, Referendare, mobile Reserve, etc.) zur kurzzeitigen / übergangsweisen Nutzung sowie bei Ausfall von Geräten.
  • Bedarfsgerechter standardisierter Warenkorb mit mobilen Endgeräten, die im Unterricht und in der Unterrichtsvorbereitung sowie in der Verwaltung verwendbar sind (notwendig, da Teil der Förderrichtlinie). Angedacht: iPad-Variante und Windows Tablet/Convertible. Rechnerischer Ansatz pro Gerät: 1.000 €.
  • Verwaltung nur im Sinne “pädagogischer Verwaltung” (im Gegensatz zur klassischen Verwaltung), weitgehend webbasiert, z.B. Webuntis. Weitere Tätigkeiten erfolgen zukünftig über die BayernCloud (Noteneingabe etc.).
  • Einbindung aller Geräte in ein cloudbasiertes Mobile Device Management (MDM) als grundlegende Voraussetzung der Nutzbarkeit.
  • Ausstattung nur im Bereich der Schule, nicht am heimischen Arbeitsplatz realisierbar.
  • Ausschreibung eines Servicepaketes mit MDM-Einbindung, betriebsfertiger Auslieferung, Service etc.
  • Mehrstufiges Supportkonzept für Hard- und Softwarestörungen inkl. Tauschgerätepool.
  • Einrichtung der Funktion eines Projektmanagers (Konzeption, Umsetzung, Controlling).

Als mögliche Gegenfinanzierungen für die deutliche finanzielle Mehrbelastung der Stadt Nürnberg (letztlich sind durch die SoLD nur ca. 30% der Gesamtkosten gefördert!) dienen:

  • Wegfall/Ersatz von geplanten Ausstattungen (Lehrer-PC im Klassenzimmer, Lehrer-PC in Lehrerzimmern/Stützpunkten, Dokumentenkameras)
  • Vertragliche Rückkaufoption am Ende der Laufzeit durch den Auftragnehmer
  • Möglicherweise verfügbare, zusätzliche Fördermittel, falls Sachaufwandsträger keinen Antrag stellen (dann erfolgt eine Umverteilung auf Antragsteller)
  • Mittel aus dem Sonderbudget „Corona-Hilfe II: Administration“

Das Team Digitale Schule und alle weiteren benötigten Stellen in der Stadtverwaltung (v.a. hinsichtlich der Beschaffung) haben umgehend mit der Umsetzung begonnen. In den kommenden Monaten wird parallel eine europäische Ausschreibung und die technische Vorbereitung (MDM, Supportstrukturen, etc.) stattfinden. Die europaweite Ausschreibung ist bei diesem Auftragswert für öffentliche Auftraggeber verpflichtend, sorgt jedoch für eine längere Dauer des Prozesses. Dazu werden die benötigten Stellenschaffungen auf den Weg gebracht – vorbehaltlich der o.g. zusätzlichen Förderung (bis zum Redaktionsschluss lag keine Richtlinie vor).

Aus all dem wird schnell ersichtlich:

Eine zeitnahe Auslieferung der Geräte, wie sie in den Medien dargestellt wurde, ist für alle größeren Kommunen nicht umsetzbar! Wir arbeiten mit Hochdruck an diesem Thema, sehen aber eine Ausgabe der Geräte realistisch nicht vor Ende 2021.

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