Die Stadt Nürnberg unterstützt Menschen mit geringem Einkommen durch die Ausgabe des „Nürnberg-Passes“. Dieser berechtigt unter anderem zu vergünstigtem Eintritt bei einer Vielzahl von Angeboten, in den Bereichen Bildung, Kultur, Freizeit und Sport und im öffentlichen Nahverkehr. Der Nürnberg-Pass bietet vor allem auch Leistungen und Vergünstigungen speziell für Kinder und Jugendliche an, um sie z. B. in Kindertagesstätten und in der Schule besser zu fördern und zu integrieren. Das Angebot für Kinder und Jugendliche wird durch die Leistungen für Bildung und Teilhabe ergänzt.
Sozialticket Solo31 Nürnberg-Pass wurde Ende des Jahres 2023 eingestellt
Alle bis dahin gekauften Tickets können im Januar noch bis zum Ende ihrer Laufzeit genutzt werden. Die VAG und das Sozialamt bieten weitere Beratungstermine zum Deutschlandticket Nürnberg-Pass an.
Der Nürnberg-Pass ist ein Angebot für Kinder und Erwachsene, die in Nürnberg wohnen und eine der folgenden finanziellen Unterstützungen erhalten:
• Sozialamt - Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
• Sozialamt - Kinderpflegegeld nach dem SGB XII
• Sozialamt - Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz
• Sozialamt - Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
• Sozialamt - Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz
• Jobcenter - Bürgergeld nach dem SGB II
• Familienkasse - Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz
• Jugendamt – Pflegegeld nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) für Pflegekinder und Geldleistungen zum Lebensunterhalt nach §§ 19, 34, 41 SGB VIII
• Jugendamt – Zuschüsse/Kostenübernahme, Gebühren für Kindertageseinrich- tungen und Tagespflege nach SGB VIII
• Bezirk Mittelfranken - Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII
• Bezirk Mittelfranken - Barbetrag zur persönlichen Verfügung nach § 27b Abs. 2 SGB XII bei Aufenthalt in stationärer Einrichtung
Der Nürnberg-Pass kann ab Geburt ausgestellt werden. Es gilt keine Altersbegrenzung.
Kostet der Nürnberg-Pass etwas?
Der Nürnberg-Pass ist kostenlos.
Was ist mit dem Nürnberg-Pass günstiger?
Angebote für Bildung, Kultur, Freizeit und Sport und im öffentlichen Nahverkehr. Angebote finden Sie unter:
Wie bekomme ich den Nürnberg-Pass und welche Unterlagen brauche ich?
Teilen Sie uns bitte schriftlich mit, wenn Sie den Nürnberg-Pass haben möchten. Sie brauchen immer eine Kopie des aktuellen Sozialleistungsbescheids eines der oben genannten Ämter (siehe "Wer bekommt den Nürnberg-Pass?").
Schreiben Sie uns über das Online-Kontaktformular auf der Internetseite des Sozialamts Nürnberg www.nuernberg-pass.nuernberg.de oder über mein.nuernberg.de und laden Sie hier die Kopien als PDF-Dateien hoch.
Es gibt auch noch diese Möglichkeiten:
• Sie schicken uns alles per Post. • Sie werfen die Unterlagen in unseren Briefkasten. Wir haben zwei Dienstleistungszentren, die für den Nürnberg-Pass zuständig sind. Wichtig ist Ihre Postleitzahl. Hier finden Sie Ihre zuständige Stelle:
Zum Kontakt<https://www.nuernberg.de/internet/sozialamt/projekte_nuernberg_pass.html#32>
Bekomme ich auch einen persönlichen Termin?
Haben Sie auf diesen Wegen keine Möglichkeit mit uns in Kontakt zu treten, können Sie auch gerne, in Ausnahmefällen, einen Termin mit uns vereinbaren. Dafür können Sie das Kontaktformular auf unserer Internetseite nutzen oder uns unter der Telefonnummer 231 – 43 47 anrufen.
Wie lange gilt der Nürnberg-Pass?
Der Nürnberg-Pass ist in der Regel ein Jahr gültig, wenn die Bewilligungsdauer Ihres Bescheides noch länger als zwei Monate beträgt. Beträgt die restliche Bewilligungsdauer weniger als zwei Monate, wird der Nürnberg-Pass für sechs Monate ausgestellt.
Wie kann ich meinen Nürnberg-Pass verlängern?
Sie brauchen den aktuellen Bescheid und können diesen bei Ihrer zuständigen Stelle einreichen. Sie erhalten dann einen neuen Nürnberg-Pass zugeschickt.
Was mache ich, wenn ich den Nürnberg-Pass verloren habe?
Sie können eine Zweitschrift über die bekannten Wege erhalten.
Ist der Nürnberg-Pass nur für mich gültig oder auch für weitere Mitglieder der Familie?
Der Nürnberg-Pass ist nur für Sie zusammen mit Ihrem Ausweis gültig und nicht auf andere Personen übertragbar – auch nicht innerhalb der Familie.
Ich bin umgezogen, muss ich das dem Sozialamt mitteilen?
Bitte teilen Sie uns Ihre neue Adresse mit. Sie bekommen Ihren Nürnberg-Pass mit der neuen Adresse zugeschickt.
Möglichkeiten, einen Nürnberg-Pass zu erhalten:
1. Schnell, sicher und online über Mein Nürnberg
Die sicherste und schnellste Möglichkeit ist online über ein freigeschaltetes Mein-Nürnberg-Konto.
1. Schritt: Bei "Mein Nürnberg" registrieren
Legen Sie sich ein persönliches "Mein Nürnberg"-Konto an. Danach können Sie alle Anliegen sicher und bequem online erledigen.
Der Nürnberg-Pass wird Ihnen nach Bearbeitung Ihres Antrags per Post zugeschickt.
2. Über das Online-Kontaktformular auf der Internetseite des Sozialamts
Schreiben Sie uns über das Online-Kontaktformular über www.nuernberg-pass.nuernberg.de und laden Sie hier die Kopien als PDF-Dateien hoch.
Teilen Sie uns bitte schriftlich mit, dass Sie den Nürnberg-Pass haben möchten. Sie brauchen immer eine Kopie von dem aktuellen Bescheid von einem der oben genannten Ämter (siehe „Wer bekommt den Nürnberg-Pass?“).
Teilen Sie uns bitte schriftlich mit, dass Sie den Nürnberg-Pass haben möchten. Sie brauchen immer eine Kopie von dem aktuellen Bescheid von einem der oben genannten Ämter (siehe „Wer bekommt den Nürnberg-Pass?“).
Wir haben zwei Standorte, die für den Nürnberg-Pass zuständig sind. Wichtig ist Ihre Postleitzahl. Hier finden Sie Ihre zuständige Stelle:
Teilen Sie uns bitte schriftlich mit, dass Sie den Nürnberg-Pass haben möchten. Sie brauchen immer eine Kopie von dem aktuellen Bescheid von einem der oben genannten Ämter (siehe „Wer bekommt den Nürnberg-Pass?“).
Wir haben zwei Standorte, die für den Nürnberg-Pass zuständig sind. Wichtig ist Ihre Postleitzahl. Hier finden Sie Ihre zuständige Stelle:
Bitte beachten Sie, dass hier keine Auskünfte zu Antragsverfahren gegeben werden können. Wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Dienstleistungszentrum.